Arbeitszeitbetrug: Kündigung auch bei langem Arbeitsverhältnis

Eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur korrekten Erfassung der und die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit können die außerordentliche Kündigung eines annähernd 40 Jahre bestehenden, bisher unbelasteten Arbeitsverhältnisses rechtfertigen: Das folgt aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 30.7.2019, 5 Sa 246/18).

Für die Richter war es im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere von Bedeutung, dass der das Arbeitsverhältnis eines Kollegen gefährdet hat, indem er diesen dazu verleitet hat, für ihn die Arbeitszeit in der Stempeluhr falsch zu erfassen.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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