Wann ist man Angeklagter? Angeklagter ist derjenige, gegen den Klage erhoben wurde und auf Basis dieser Anklage das Hauptverfahren eröffnet wurde. §157 StPO sagt dazu: „Im Sinne dieses Gesetzes ist (…) Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist“. Das bedeutet dann auch, dass in der Anklageschrift zuerst noch von dem Angeschuldigten die Rede ist, beim Verlesen in der Hauptverhandlung wird dann an dieser Stelle aber „Angeklagter“ vorgelesen.
Angeklagter
- Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
- Beitragsdatum 11. Juni 2020
- Kategorien In Strafrecht, Strafprozessrecht
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- Schlagwörter Anklage, Hauptverhandlung, Klage, StPO
Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.
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