Wann ist man Angeklagter? Angeklagter ist derjenige, gegen den Klage erhoben wurde und auf Basis dieser Anklage das Hauptverfahren eröffnet wurde. §157 StPO sagt dazu: „Im Sinne dieses Gesetzes ist (…) Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist“. Das bedeutet dann auch, dass in der Anklageschrift zuerst noch von dem Angeschuldigten die Rede ist, beim Verlesen in der Hauptverhandlung wird dann an dieser Stelle aber „Angeklagter“ vorgelesen.
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