Angeklagter

Wann ist man Angeklagter? Angeklagter ist derjenige, gegen den Klage erhoben wurde und auf Basis dieser das Hauptverfahren eröffnet wurde. §157 StPO sagt dazu: „Im Sinne dieses Gesetzes ist (…) Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist“. Das bedeutet dann auch, dass in der Anklageschrift zuerst noch von dem Angeschuldigten die Rede ist, beim Verlesen in der wird dann an dieser Stelle aber „Angeklagter“ vorgelesen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.