Angeschuldigter

Wann ist man Angeschuldigter? Im Strafprozessrecht wird als „Angeschuldigter“ derjenige bezeichnet, gegen den die erhoben wurde, die aber noch nicht eröffnet ist. So heisst es in §157 StPO: „Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche erhoben ist“. Wenn die Staatsanwaltschaft am Ende der Ermittlungen Anklage erhebt wird somit aus dem bisher „Beschuldigten“ der „Angeschuldigte“.

Beschuldigter ist dabei eine Person, gegen die ein geführt wird nachdem ein Anfangsverdacht besteht, dieser Begriff wird von der Strafprozessordnung vorausgesetzt ohne definiert zu sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.