Angeschuldigter

Wann ist man Angeschuldigter? Im Strafprozessrecht wird als „Angeschuldigter“ derjenige bezeichnet, gegen den die Anklage erhoben wurde, die aber noch nicht eröffnet ist. So heisst es in §157 StPO: „Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist“. Wenn die Staatsanwaltschaft am Ende der Ermittlungen Anklage erhebt wird somit aus dem bisher „Beschuldigten“ der „Angeschuldigte“.

Beschuldigter ist dabei eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wird nachdem ein Anfangsverdacht besteht, dieser Begriff wird von der Strafprozessordnung vorausgesetzt ohne definiert zu sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.