Wann ist man Angeschuldigter? Im Strafprozessrecht wird als „Angeschuldigter“ derjenige bezeichnet, gegen den die Anklage erhoben wurde, die aber noch nicht eröffnet ist. So heisst es in §157 StPO: „Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist“. Wenn die Staatsanwaltschaft am Ende der Ermittlungen Anklage erhebt wird somit aus dem bisher „Beschuldigten“ der „Angeschuldigte“.
Beschuldigter ist dabei eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wird nachdem ein Anfangsverdacht besteht, dieser Begriff wird von der Strafprozessordnung vorausgesetzt ohne definiert zu sein.
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