Die tatrichterliche Würdigung, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt – wie der Bundesgerichtshof (1 StR 280/99) klargestellt hat – eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, des Verwendungszwecks des Kredits und der Risikoeinschätzung der Entscheidungsträger voraus.
Hierzu führt der BGH weiter aus, dass jede Kreditgewährung ihrer Natur nach ein Risikogeschäft ist.
Diese Risiken sind bei der Kreditvergabe auf der Grundlage umfassender Informationen gegen die sich daraus ergebenden Chancen abzuwägen. Ist diese Abwägung sorgfältig vorgenommen worden, kann eine Pflichtverletzung nicht deshalb angenommen werden, weil das Engagement später notleidend wird. Konkrete Anhaltspunkte für eine unzureichende Risikoprüfung können sich nach den ausdrücklichen Ausführungen des BGH insbesondere daraus ergeben, dass
die Informationspflichten vernachlässigt wurden;
die Entscheidungsträger nicht die erforderliche Befugnis besaßen;
im Zusammenhang mit der Kreditgewährung unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Mitverantwortlichen oder zur Aufsicht befugten oder berechtigten Personen gemacht werden;
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.