Pflichtverteidiger-Kosten: Ist die Pflichtverteidigung kostenlos? Es gilt bei den Kosten der Pflichtverteidigung mit einem juristischen Irrglauben aufzuräumen: Eine Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos! Und wo wir dabei sind – wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, erhalten Sie in Deutschland nicht zwingend einen gestellt.
Ein kurzer Überblick zur Frage, wie viel ein Pflichtverteidiger kostet und ob die Pflichtverteidigung kostenlos ist.
Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können…
…erhalten Sie einen gestellt. Richtig? Falsch: Den Satz kennen Sie aus dem Fernsehen, dort aus irgendwelchen US-Serien. In deutschen Strafrecht gibt es den Begriff der „notwendigen Verteidigung“, vorgesehen in §140 StPO. Das deutsche Recht geht also davon aus, dass es Fälle gibt, in denen ein Rechtsanwalt zwingend notwendig ist – und eben auch solche, in denen nicht. Wenn Sie also vollkommen geistig gesund sind und wegen einer absoluten Bagatelle belangt werden sollen (etwa wegen einer Beleidigung), werden Sie merken, dass Sie noch so oft nach ihrem Pflichtverteidiger rufen können – Sie werden keinen erhalten. Aber natürlich können Sie sich auf eigene Kosten einen Anwalt Ihrer Wahl suchen (der heisst dann „Wahlverteidiger“).
Pflichtverteidiger-Kontakt
- Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
- Wir stehen für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung an Amtsgerichten und Landgerichten in den Gerichtsbezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Karlsruhe (Auflistung der konkreten Gerichte in unserer FAQ); in anderen Gerichtsbezirken übernehmen wir im Einzelfall nach Rücksprache. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen, bei Landgerichten machen wir Ausnahmen im Einzelfall.
- Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Verbreitet ist der Glaube, dass ein Pflichtverteidiger nichts kostet. Tatsächlich funktioniert es so: Der Staat stellt den Verteidiger und der Verteidiger kann mit der Staatskasse abrechnen. Da der Verteidiger weiss, dass garantiert sein Geld kommt, nimmt er seine Arbeit auf. Sollten Sie verurteilt werden, werden Ihnen aber die Kosten des Verfahrens im Regelfall auferlegt – und die Staatskasse holt sich dann das Geld, das der Verteidiger berechnet hat, bei Ihnen wieder. Allerdings gibt es Einschränkungen: Zum einen können Sie die Kosten in kleinen Raten abbezahlen. Ausserdem darf der Pflichtverteidiger nur eine geringere Gebühr abrechnen, die weit unter dem liegt, was er im Falle eines Mandats bei Ihnen abrechnen würde.
Fazit: Die Pflichtverteidigung sichert die Rechte der Betroffenen im Verfahren – keineswegs gibt es eine Pflichtverteidigung aber vorschnell oder gar einen kostenlosen Pflichtverteidiger
[pflichtverteidiger]
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