Pflichtverteidiger-Kosten: Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos

Pflichtverteidiger-Kosten: Ist die Pflichtverteidigung kostenlos? Es gilt bei den Kosten der Pflichtverteidigung mit einem juristischen Irrglauben aufzuräumen: Eine Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos! Und wo wir dabei sind – wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, erhalten Sie in Deutschland nicht zwingend einen gestellt.

Ein kurzer Überblick zur Frage, wie viel ein Pflichtverteidiger kostet und ob die Pflichtverteidigung kostenlos ist.

Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können…

…erhalten Sie einen gestellt. Richtig? Falsch: Den Satz kennen Sie aus dem Fernsehen, dort aus irgendwelchen US-Serien. In deutschen Strafrecht gibt es den Begriff der „notwendigen Verteidigung“, vorgesehen in §140 StPO. Das deutsche Recht geht also davon aus, dass es Fälle gibt, in denen ein Rechtsanwalt zwingend notwendig ist – und eben auch solche, in denen nicht. Wenn Sie also vollkommen geistig gesund sind und wegen einer absoluten Bagatelle belangt werden sollen (etwa wegen einer Beleidigung), werden Sie merken, dass Sie noch so oft nach ihrem Pflichtverteidiger rufen können – Sie werden keinen erhalten. Aber natürlich können Sie sich auf eigene Kosten einen Anwalt Ihrer Wahl suchen (der heisst dann „Wahlverteidiger“).

Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

  • Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
  • Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Verbreitet ist der Glaube, dass ein Pflichtverteidiger nichts kostet. Tatsächlich funktioniert es so: Der Staat stellt den Verteidiger und der Verteidiger kann mit der Staatskasse abrechnen. Da der Verteidiger weiss, dass garantiert sein Geld kommt, nimmt er seine Arbeit auf. Sollten Sie verurteilt werden, werden Ihnen aber die Kosten des Verfahrens im Regelfall auferlegt – und die Staatskasse holt sich dann das Geld, das der Verteidiger berechnet hat, bei Ihnen wieder. Allerdings gibt es Einschränkungen: Zum einen können Sie die Kosten in kleinen Raten abbezahlen. Ausserdem darf der Pflichtverteidiger nur eine geringere Gebühr abrechnen, die weit unter dem liegt, was er im Falle eines Mandats bei Ihnen abrechnen würde.

Fazit: Die Pflichtverteidigung sichert die Rechte der Betroffenen im Verfahren – keineswegs gibt es eine Pflichtverteidigung aber vorschnell oder gar einen kostenlosen Pflichtverteidiger

[pflichtverteidiger]

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.