Pflichtverteidiger-Kosten: Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos

Pflichtverteidiger-Kosten: Ist die Pflichtverteidigung kostenlos? Es gilt bei den Kosten der Pflichtverteidigung mit einem juristischen Irrglauben aufzuräumen: Eine Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos! Und wo wir dabei sind – wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, erhalten Sie in Deutschland nicht zwingend einen gestellt.

Ein kurzer Überblick zur Frage, wie viel ein Pflichtverteidiger kostet und ob die Pflichtverteidigung kostenlos ist.

Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können…

…erhalten Sie einen gestellt. Richtig? Falsch: Den Satz kennen Sie aus dem Fernsehen, dort aus irgendwelchen US-Serien. In deutschen Strafrecht gibt es den Begriff der “notwendigen Verteidigung”, vorgesehen in §140 StPO. Das deutsche Recht geht also davon aus, dass es Fälle gibt, in denen ein Rechtsanwalt zwingend notwendig ist – und eben auch solche, in denen nicht. Wenn Sie also vollkommen geistig gesund sind und wegen einer absoluten Bagatelle belangt werden sollen (etwa wegen einer Beleidigung), werden Sie merken, dass Sie noch so oft nach ihrem Pflichtverteidiger rufen können – Sie werden keinen erhalten. Aber natürlich können Sie sich auf eigene Kosten einen Anwalt Ihrer Wahl suchen (der heisst dann “Wahlverteidiger”).

Pflichtverteidiger-Kontakt

  • Wir bieten im Einzelfall nach vorheriger Rücksprache professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles, wenn die Sache für uns geeignet ist!
  • Für Pflichtverteidigungen stehen wir – ausschließlich nach Rücksprache – in vielen Fällen im Bezirk des Landgerichts Aachen zur Verfügung. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen und bei komplexen, umfangreichen Sachverhalten wird eine Zahlung notwendig sein, damit wir uns danach beiordnen lassen.
  • Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des §142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, so dass ein Fall des §142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.
  • Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer wenigstens eine persönliche Besprechung gibt
Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Verbreitet ist der Glaube, dass ein Pflichtverteidiger nichts kostet. Tatsächlich funktioniert es so: Der Staat stellt den Verteidiger und der Verteidiger kann mit der Staatskasse abrechnen. Da der Verteidiger weiss, dass garantiert sein Geld kommt, nimmt er seine Arbeit auf. Sollten Sie verurteilt werden, werden Ihnen aber die Kosten des Verfahrens im Regelfall auferlegt – und die Staatskasse holt sich dann das Geld, das der Verteidiger berechnet hat, bei Ihnen wieder. Allerdings gibt es Einschränkungen: Zum einen können Sie die Kosten in kleinen Raten abbezahlen. Ausserdem darf der Pflichtverteidiger nur eine geringere Gebühr abrechnen, die weit unter dem liegt, was er im Falle eines Mandats bei Ihnen abrechnen würde.

Fazit: Die Pflichtverteidigung sichert die Rechte der Betroffenen im Verfahren – keineswegs gibt es eine Pflichtverteidigung aber vorschnell oder gar einen kostenlosen Pflichtverteidiger

[pflichtverteidiger]

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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