Pflichtverteidiger-Kosten: Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos

-Kosten: Ist die Pflichtverteidigung kostenlos? Es gilt bei den Kosten der Pflichtverteidigung mit einem juristischen Irrglauben aufzuräumen: Eine Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos! Und wo wir dabei sind – wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, erhalten Sie in Deutschland nicht zwingend einen gestellt.

Ein kurzer Überblick zur Frage, wie viel ein Pflichtverteidiger kostet und ob die Pflichtverteidigung kostenlos ist.

Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können…

…erhalten Sie einen gestellt. Richtig? Falsch: Den Satz kennen Sie aus dem Fernsehen, dort aus irgendwelchen US-Serien. In deutschen Strafrecht gibt es den Begriff der „notwendigen Verteidigung“, vorgesehen in §140 StPO. Das deutsche Recht geht also davon aus, dass es Fälle gibt, in denen ein Rechtsanwalt zwingend notwendig ist – und eben auch solche, in denen nicht. Wenn Sie also vollkommen geistig gesund sind und wegen einer absoluten Bagatelle belangt werden sollen (etwa wegen einer ), werden Sie merken, dass Sie noch so oft nach ihrem Pflichtverteidiger rufen können – Sie werden keinen erhalten. Aber natürlich können Sie sich auf eigene Kosten einen Anwalt Ihrer Wahl suchen (der heisst dann „Wahlverteidiger“).

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Verbreitet ist der Glaube, dass ein Pflichtverteidiger nichts kostet. Tatsächlich funktioniert es so: Der Staat stellt den Verteidiger und der Verteidiger kann mit der Staatskasse abrechnen. Da der Verteidiger weiss, dass garantiert sein Geld kommt, nimmt er seine Arbeit auf. Sollten Sie verurteilt werden, werden Ihnen aber die Kosten des Verfahrens im Regelfall auferlegt – und die Staatskasse holt sich dann das Geld, das der Verteidiger berechnet hat, bei Ihnen wieder. Allerdings gibt es Einschränkungen: Zum einen können Sie die Kosten in kleinen Raten abbezahlen. Ausserdem darf der Pflichtverteidiger nur eine geringere Gebühr abrechnen, die weit unter dem liegt, was er im Falle eines Mandats bei Ihnen abrechnen würde.

Fazit: Die Pflichtverteidigung sichert die Rechte der Betroffenen im Verfahren – keineswegs gibt es eine Pflichtverteidigung aber vorschnell oder gar einen kostenlosen Pflichtverteidiger

[pflichtverteidiger]

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.