OLG Köln: Keine elektronische Fußfessel zur Vermeidung von Untersuchungshaft

Ich kämpfe seit langem dafür, dass man in Deutschland – wie längst in anderen europäischen Ländern – die Anordnung von Untersuchungshaft vermeidet, indem eine elektronische Fußfessel angeordnet wird (sofern der Mandant dies wünscht). Seltsamer Weise versperrt sich hier die Rechtsprechung geradezu proaktiv und nunmehr habe ich dazu vom Oberlandesgericht Köln einen denkwürdigen Satz erhalten: Mir wird schlank und ohne weitere Begründung mitgeteilt, bei der elektronischen Fußfessel handelt es sich um ein „ungeeignetes Mittel“ zur Ausräumung einer etwaigen Fluchtgefahr.

Mangels Begründung kann man nicht viel damit anfangen, ausser, dass die Diskussion damit auf AG- und LG-Ebene nun schlank gehalten werden kann. Seltsam ist, dass was bei uns schlicht „ungeeignet“ sein soll, in Ländern wie Polen, Österreich oder Belgien längst zur Vermeidung von U-Haft eingesetzt wird. In Österreich läuft dies dann etwa auf Antrag des Betroffenen.

Wir haben noch einen langen Weg hin zu einer modernen Strafjustiz, als de facto letzter europäischer Mitgliedsstaat, in dem die gerichtliche Hauptverhandlung weiterhin stoisch nicht umfassend dokumentiert wird, dürfen Feststellungen wie diese nicht überraschen. Es länge am Gesetzgeber, der sich aber derzeit im Bereich der StPO lieber konstant mit Stückwerk beschäftigt, als unseren Strafprozess endlich in das 21. Jahrhundert zu transformieren.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.