Die EU-Richtlinie 2022/2557 („CER_Richtlinie“): Ein neues Kapitel für die Resilienz kritischer Einrichtungen – die Europäische Union hat die Richtlinie 2022/2557 verabschiedet, die sich auf die Resilienz kritischer Einrichtungen konzentriert. Diese Richtlinie markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung von Vorschriften zum Schutz kritischer Infrastrukturen und ersetzt die frühere Richtlinie 2008/114/EG.
Zielsetzung und Hintergrund
Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz kritischer Einrichtungen zu verbessern, die für das Funktionieren des Binnenmarkts wesentliche Dienste anbieten. Dies schließt eine Vielzahl von Sektoren ein, darunter Energie, Gesundheitswesen, Transport und digitale Infrastrukturen. Der zunehmend vernetzte Charakter dieser Dienste macht es erforderlich, dass nicht nur einzelne Objekte geschützt werden, sondern dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der sowohl physische als auch cyberbezogene Risiken abdeckt .
Neue Verpflichtungen und Aufsichtsstrukturen
Unternehmen, die als kritische Einrichtungen gelten, müssen eine Reihe neuer Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören Risikobewertungen, die Implementierung von Resilienzmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen der Sicherheitsvorkehrungen. Zudem werden den Unternehmen strenge Meldepflichten auferlegt, die sicherstellen sollen, dass die zuständigen Behörden über Sicherheitsvorfälle informiert werden, um schnell reagieren zu können .
Umsetzungsfristen
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Dies schließt die Entwicklung nationaler Strategien zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines hohen Resilienzniveaus ein, die mit den EU-Vorgaben übereinstimmen müssen.
Dazu auch bei uns:
- NIS2-Richtlinie und NIS-Richtlinie
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie
- CER-Richtlinie
- IT-Sicherheitgesetz 2.0 und IT-Sicherheitsgesetz 1.0
- Cybersecurity-Act
- Cyber Solidarity Act
- EU-Verordnung zur Informationssicherheit
- BSI-Gesetz als Grundlage der Cybersecurity
- Haftung der Geschäftsführung für Sicherheitsmängel
- Neues Kaufrecht 2022: IT-Sicherheit als Mangel
Ausblick
Die Richtlinie 2022/2557 stellt eine umfassende Antwort der EU auf die wachsenden Herausforderungen in der Sicherheitslandschaft dar. Indem sie sowohl physische als auch cyberbezogene Aspekte integriert, bietet sie einen robusten Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Europa. Ihre erfolgreiche Umsetzung wird entscheidend sein, um die Resilienz gegenüber neuen und sich entwickelnden Bedrohungen zu stärken.
Diese Entwicklungen zeigen die zunehmende Bedeutung einer vernetzten Sicherheitsstrategie, die alle Aspekte der Resilienz kritischer Einrichtungen umfasst. Unternehmen und Behörden müssen eng zusammenarbeiten, um den Anforderungen gerecht zu werden und den Schutz kritischer Infrastrukturen in der EU weiter zu stärken.
- Steuerhinterziehung und Einziehung im Kontext von Cum-Ex-Geschäften - 2. Dezember 2024
- Abrechnungsbetrug und Scheingestaltungen - 2. Dezember 2024
- Verwertung der dienstlichen Erklärung der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft - 2. Dezember 2024