BSI-Gesetz – Grundlage der IT-Sicherheit in Deutschland

Das BSI Gesetz kann im Kern als Definition der Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verstanden werden. Zuletzt verändert durch das IT-Sicherheitsgesetz sind dem BSI im Kern vor allem folgende Aufgaben zugeschrieben:

  • Zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit im Allgemeinen und zur IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen
  • Befugnis, Protokolldaten sowie Daten, die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen zu analysieren
  • Veröffentlichung von Informationen und Warnungen vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Produkten und Diensten sowie vor Schadprogrammen
  • Definition von Sicherheitsstandards für die Bundesverwaltung
  • Betreiber Kritischer Infrastrukturen, müssen die Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen
  • BSI kann Beseitigung von Sicherheitslücken bei Betreibern kritischer Infrastrukturen anordnen und die Hersteller von Produkten zur Mitwirkung verpflichten

Es ist davon auszugehen, dass dies nur der Auftakt ist, es ist in den vergangenen Jahren der Trend zu sehen, dass die IT-Sicherheit zunehmend gesetzlich reguliert wird.

Dabei wird die Funktion des BSI-Gesetzes als reine Regulierung des BSI immer weiter verlassen und Verpflichtungen externer Unternehmen aufgenommen, zuerst durch das IT-Sicherheitsgesetz und voraussichtlich dann später durch die weitere Umsetzung der NIS-Richtlinie.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.