Die peinlichsten Partyfotos auf Facebook…

Auf Facebook kursiert aktuell eine neue Seite, die sich zunehmend verbreitet und mit “den peinlichsten Partyfotos” wirbt. Tatsächlich findet man dort deftige Fotos, getreu dem Motto “sex sells”. Es besteht kein Zweifel, dass die Seite in kürzester Zeit enorme Verbreitung finden wird.

Rechtlich aber muss -leider wieder einmal- darauf hingewiesen werden, dass solche Fotos regelmäßig fremde Persönlichkeitsrechte verletzen werden. Sowohl wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht als auch wegen Verstosses gegen die Datenschutzbestimmungen des TMG werden sich Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche anbieten, letzteres jedenfalls bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Diese werden vorwiegend gerade auf den Sex-Fotos anzunehmen sein. Dies gilt nicht nur für die Seitenbetreiber, sondern auch für die, die solche Fotos teilen!

Ich erinnere daran, dass ein Lächeln in die Kamera keine automatische Einwilligung in die Verbreitung darstellt (dazu hier von mir), was aber bei den Sex-Fotos ohne Bedeutung ist, da die Akteure hier ohnehin mit sich beschäftigt sind. Selbst wenn jemand fotografiert ist, der das Foto offensichtlich bemerkt hat: Eine Einwilligug wird bei der offensichtlichen Alkoholisierung kaum etwas wert sein und wenn, wäre es nur eine Einwilligung in die Ablichtung, nicht in die öffentliche (weltweite) Verbreitung.

Es sei daher dringend davor zu warnen, hier naiv die Bilder zu teilen, auch wenn bei privaten Facebook Seiten ein Abmahnrisiko relativ gering ist, da der Account-Inhaber erst einmal gefunden werden muss, wenn er überhaupt öffentlich solche Fotos teilt. Gleichwohl ist es eine Frage von Respekt und Anstand, was zwar nicht zwingend justiziabel ist, gleichwohl aber durchaus ein Maßstab für zwischenmenschliches Verhalten sein sollte. Facebook selbst wird die Seite sicher bald löschen, für alle sollte es dennoch eine Mahnung sein, was es bedeutet, in einer Gesellschaft zu leben, in der jeder schnell und einfach jederzeit Fotos machen und diese teilen kann.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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