Gewerbeauskunft-Zentrale: AG Düsseldorf sieht Rückzahlungsanspruch nach Vergleich

Und wieder einmal war ich beim Amtsgericht Düsseldorf, wieder einmal ging es um die Rückzahlung eines Betrages, der an die GWE GmbH (“Gewerbeauskunft-Zentrale.de”) geflossen ist. Diesmal gab es aber eine Besonderheit: Es wurde nicht einfach gezahlt, sondern die GWE GmbH machte das Angebot, dass gegen Zahlung eines geminderten Betrages (hier: 341,43 Euro) die Rechnung beglichen werden kann. Dieser Betrag wurde dann gezahlt und von mir nun eingeklagt.

Von der Gegenseite erschien niemand, es erging ein Versäumnisurteil – gleichwohl ist die Sache beachtlich, denn das AG Düsseldorf hätte thematisieren können, ob ein Anspruch auf Rückzahlung überhaupt besteht. Tatsächlich wurde darüber auch gesprochen, immerhin liegt ja ein Vergleichsschluss vor. Ich habe allerdings die Auffassung, dass die täuschende Handlung beim vermeintlichen Vertragsschluss sich in diesen Vergleich hinein fortwirkt, somit mit angefochten werden konnte. Damit wurde ich beim Amtsgericht Düsseldorf gehört. Die neuere Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war ebenfalls Thema, auch hier wurde meine Rechtsauffassung geteilt.

Das Ergebnis bleibt damit bei mir nach wie vor: Gegenwehr lohnt sich.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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