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Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ abgeschaltet

„Mal wieder“ möchte man sagen – erneut wurde der (bereits früher schon abgeschaltete) Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ von Ermittlern angegangen. Hier wurde über Jahre vor allem Handel mit Drogen betrieben.

Zur Historie des durchaus bekannten Marktplatzes fasst das BKA zusammen:

Der Darknet-Marktplatz von „Deutschland im Deep Web“ wurde erstmals im Jahr 2013 im Tor-Netzwerk veröffentlicht. 2016 nutzte der Täter des Amoklaufs in München die damalige Plattform, um sich die Tatwaffe und Munition zu beschaffen. In der Folge wurde die Webseite im Jahr 2017 durch das BKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeschaltet. Der damalige Betreiber wurde verhaftet und im Jahr 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Seit dem Jahr 2018 erschienen unter dem Namen „Deutschland im Deep Web“ zwei neue Fassungen der Plattform, auf denen unter dem selbst gegebenen Motto „Keine Kontrolle, alles erlaubt“ insbesondere Drogen gehandelt wurden.

Pressemitteilung des BKA vom 27.10.22
Deutschland im Deep Web - Darknet Plattform stillgelegt

Die Plattform ist bereits seit dem März 2022 nicht mehr erreichbar und hatte ca. 16.000 registrierte User. Hinzu kommen wohl 72 aktive Händler (Quelle des Screenshots: BKA Pressemitteilung)

Nachdem nun der mutmaßliche Betreiber/Verantwortliche der dritten Version festgenommen wurde und laut Pressemitteilung diverse Geräte beschlagnahmt wurden, kommt auf Händler wie Kunden ungemacht zu – nach hiesiger Erfahrung sind nahezu immer Daten vorhanden, die ausgewertet werden können, weil die Betreiber überraschend oft schlampig verschlüsseln; und wenn mal ordentlich verschlüsselt war, lockt schnell der „Deal“ sich etwas frühere Freiheit mit dem Verrat zu erkaufen.

Wir haben dies schon früher erlebt: Kunden, aber vor allem die Händler sollten sich darauf einrichten, dass – mit erheblichem zeitlichen Verzug – irgendwann Post im Briefkasten sein wird. Oder es steht jemand vor der Türe. Erfahrungsgemäß kann es dabei Monate dauern, bis was passiert – genügend Zeit, um zu entscheiden, ob man „pokert“ oder proaktiv die eigene Verteidigung angeht.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.