Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ abgeschaltet

„Mal wieder“ möchte man sagen – erneut wurde der (bereits früher schon abgeschaltete) -Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ von Ermittlern angegangen. Hier wurde über Jahre vor allem Handel mit Drogen betrieben.

Zur Historie des durchaus bekannten Marktplatzes fasst das BKA zusammen:

Der Darknet-Marktplatz von „Deutschland im Deep Web“ wurde erstmals im Jahr 2013 im Tor-Netzwerk veröffentlicht. 2016 nutzte der Täter des Amoklaufs in München die damalige Plattform, um sich die Tatwaffe und Munition zu beschaffen. In der Folge wurde die Webseite im Jahr 2017 durch das BKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeschaltet. Der damalige Betreiber wurde verhaftet und im Jahr 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Seit dem Jahr 2018 erschienen unter dem Namen „Deutschland im Deep Web“ zwei neue Fassungen der Plattform, auf denen unter dem selbst gegebenen Motto „Keine Kontrolle, alles erlaubt“ insbesondere Drogen gehandelt wurden.

Pressemitteilung des BKA vom 27.10.22
Deutschland im Deep Web - Darknet Plattform stillgelegt

Die Plattform ist bereits seit dem März 2022 nicht mehr erreichbar und hatte ca. 16.000 registrierte User. Hinzu kommen wohl 72 aktive Händler (Quelle des Screenshots: BKA Pressemitteilung)

Nachdem nun der mutmaßliche Betreiber/Verantwortliche der dritten Version festgenommen wurde und laut Pressemitteilung diverse Geräte beschlagnahmt wurden, kommt auf Händler wie Kunden ungemacht zu – nach hiesiger Erfahrung sind nahezu immer Daten vorhanden, die ausgewertet werden können, weil die Betreiber überraschend oft schlampig verschlüsseln; und wenn mal ordentlich verschlüsselt war, lockt schnell der „Deal“ sich etwas frühere Freiheit mit dem Verrat zu erkaufen.

Wir haben dies schon früher erlebt: Kunden, aber vor allem die Händler sollten sich darauf einrichten, dass – mit erheblichem zeitlichen Verzug – irgendwann Post im Briefkasten sein wird. Oder es steht jemand vor der Türe. Erfahrungsgemäß kann es dabei Monate dauern, bis was passiert – genügend Zeit, um zu entscheiden, ob man „pokert“ oder proaktiv die eigene Verteidigung angeht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.