Die Frage sollte man sich selbst beantworten können: Selbstverständlich sind Ermittler im Darknet aktiv. Es gibt dort Kontaktaufnahmen und Scheinkäufe, letzteres war auch schon Teil der medialen Berichterstattung. Ich hatte auch schon berichtet, dass insbesondere das FBI teilweise unter eigener Ägide hochgenommene Plattformen weiterlaufen lässt um hieraus Ermittlungsansätze zu gewinnen, die dann bei Berührungspunkten in Deutschland dem BKA zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden. Aus meinen eigenen Fällen mit Berührung zum Darknet weiss ich ebenso, dass es – nochmals: Selbstverständlich! – Ermittler im Internet und Darknet gibt, die auf eigene Veranlassung ermitteln.
Spannender wäre die Frage, in welchem Umfang dies geschieht – hierzu scheint es bisher keine verlässlichen Zahlen zu geben. Einer kleinen Anfrage im Bundestag ist zu entnehmen, dass es in der Tat derartige Einsätze geben müsste, aber die Bundesregierung weigert sich, den Umfang irgendwie konkret zu fassen, sei es hinsichtlich des BKA oder auch hinsichtlich BND. Auch aus den Antworten lässt sich wenig erkennen, alleine die Erklärung „Stellt sich ein anfänglicher Verdacht gegen eine Person als unzutreffend dar, erfolgt die Löschung aller personenbezogenen Daten“ deutet auf tatsächlich erhobene Daten hin.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).