Ermittlungsverfahren gegen Kunden von Darknet Plattform „Dream Market“

Lange wurde spekuliert, warum beim -Marktplatz „Dream Market“ plötzlich die Lichter ausgingen – nunmehr aber scheint sich zu verdichten, dass die Strafverfolgungs-Behörden eine erhebliche Rolle spielen dürften: Bei mir kommen gegen jedenfalls angebliche Kunden der Plattform Dream Market an. Viel scheint man bisher noch nicht in der Hand zu haben, ich habe Anhaltspunkte, dass man schlicht nur vorliegen hat. Ob Daten zu Bestellungen, sowohl was Umfang und Häufigkeit angeht, vorliegen, ist mir derzeit noch unklar.

Wer Post erhält oder eine erlebt sollte ruhig bleiben, wie immer nicht vorschnell reden und sich anwaltlichen Rat suchen. Auf Grund der Größe der Plattform dürfte es zahlreiche Betroffene geben. Für allgemeine Ratschläge ist es im Übrigen derzeit aus meiner Sicht zu ungewiss.

Dazu von mir:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.