Lange wurde spekuliert, warum beim Darknet-Marktplatz „Dream Market“ plötzlich die Lichter ausgingen – nunmehr aber scheint sich zu verdichten, dass die Strafverfolgungs-Behörden eine erhebliche Rolle spielen dürften: Bei mir kommen Ermittlungsverfahren gegen jedenfalls angebliche Kunden der Plattform Dream Market an. Viel scheint man bisher noch nicht in der Hand zu haben, ich habe Anhaltspunkte, dass man schlicht nur Kundendaten vorliegen hat. Ob Daten zu Bestellungen, sowohl was Umfang und Häufigkeit angeht, vorliegen, ist mir derzeit noch unklar.
Wer Post erhält oder eine Hausdurchsuchung erlebt sollte ruhig bleiben, wie immer nicht vorschnell reden und sich anwaltlichen Rat suchen. Auf Grund der Größe der Plattform dürfte es zahlreiche Betroffene geben. Für allgemeine Ratschläge ist es im Übrigen derzeit aus meiner Sicht zu ungewiss.
Dazu von mir:
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.
Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.
Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.