Die Manipulation einer Klinikentlassungs-Bescheinigung rechtfertigt grundsätzlich die Kündigung des Arbeitnehmers.
Dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen lag der Fall einer Angestellten zu Grunde, der fristlos gekündigt worden war. Sie war am 23. Dezember aus stationärem Klinikaufenthalt entlassen worden. Um über die Weihnachtsfeiertage zu Hause bleiben zu können, veränderte sie die Ziffer „3“ auf der Entlassungsbescheinigung in eine „8“. Das LAG entschied, dass die eigenmächtige Änderung eines solchen Dokuments die fristlose Kündigung rechtfertigt (LAG Hessen, 9 Sa 658/02).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.