Arbeitgeber müssen mitunter gewisse Aushänge am Arbeitsplatz vornehmen, dabei gibt es Anbieter, die die wichtigsten Regelungen als Vordrucke anbieten, die man nur noch zentral platzieren muss – von Mandanten werde ich manchmal gefragt, ob solche Ausgaben Sinn machen. Nun gibt es hierauf keine generelle Antwort: Es kommt halt drauf an. Die einzige mir bekannte relevante Vorschrift, die wirklich alle Arbeitgeber trifft, ist die Pflicht auf Unfallverhütungsvorschriften nach §138 VII SGB VII hinzuweisen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Pflichten, die aber Betriebsabhängig sind. Wenn etwa mindestens 3 Frauen beschäftigt sind, muss auf den Mutterschutz hingewiesen werden (§18 MutterschG). Wenn ein Arbeitnehmer (oder mehr) im Verkauf beschäftigt ist, ist das Ladenschlussgesetz auszulegen (§21 LSchlG). Interessant ist der Aushang des AGG wenn man mehr als 5 Arbeitnehmer hat – das wird immer noch gerne vergessen. Und natürlich die jeweils einschlägigen Regelungen zum Arbeitsschutz.
Also, lohnt es sich solche Aushänge zu kaufen? Für kleinen Betriebe wohl eher selten, gleichwohl wird es nicht schaden, sich über Aushangpflichten in seinem Betrieb zu informieren.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.