Unternehmen: Aushangpflichtige Gesetze?

Arbeitgeber müssen mitunter gewisse Aushänge am Arbeitsplatz vornehmen, dabei gibt es Anbieter, die die wichtigsten Regelungen als Vordrucke anbieten, die man nur noch zentral platzieren muss – von Mandanten werde ich manchmal gefragt, ob solche Ausgaben Sinn machen. Nun gibt es hierauf keine generelle Antwort: Es kommt halt drauf an. Die einzige mir bekannte relevante Vorschrift, die wirklich alle Arbeitgeber trifft, ist die Pflicht auf Unfallverhütungsvorschriften nach §138 VII SGB VII hinzuweisen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Pflichten, die aber Betriebsabhängig sind. Wenn etwa mindestens 3 Frauen beschäftigt sind, muss auf den Mutterschutz hingewiesen werden (§18 MutterschG). Wenn ein Arbeitnehmer (oder mehr) im Verkauf beschäftigt ist, ist das Ladenschlussgesetz auszulegen (§21 LSchlG). Interessant ist der Aushang des AGG wenn man mehr als 5 Arbeitnehmer hat – das wird immer noch gerne vergessen. Und natürlich die jeweils einschlägigen Regelungen zum Arbeitsschutz.

Also, lohnt es sich solche Aushänge zu kaufen? Für kleinen Betriebe wohl eher selten, gleichwohl wird es nicht schaden, sich über Aushangpflichten in seinem Betrieb zu informieren.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.