Das OLG Hamm (4 U 70/11) hat festgestellt, dass auch scheinbar nicht so gravierende Fehler bei der Grundpreisangabe entsprechend der Preisangabenverordnung die Interessen der Verbraucher auch spürbar beeinträchtigen können, es sogar zwangsläufig tun. Im vorliegenden Fall ging es um den Verkauf eines Gleitmittels, das bei einem Umfang von 200 Millilitern lediglich mit dem Endpreis von…WeiterlesenGrundpreisangabe: Fehlende Grundpreisangabe ist immer spürbare Beeinträchtigung
Schlagwort: Preiswerbung
Rechtsanwalt für Preiswerbung: Preiswerbung ist eine spezielle Form der Werbung, die sich auf die Preisgestaltung und deren Darstellung konzentriert, um potenzielle Käufer anzuziehen. Ein häufiges Beispiel für Preiswerbung ist die Werbung mit Rabatten oder Sonderangeboten. Ein Produkt wird zu einem reduzierten Preis angeboten und dieser Preisnachlass wird hervorgehoben, um das Interesse der Käufer zu wecken.
Preiswerbung kann sehr effektiv sein, da sie die Wahrnehmung des Kunden in Bezug auf den Wert des Produkts beeinflusst. Sie ist jedoch auch stark reguliert, um unlauteren Wettbewerb und irreführende Praktiken zu verhindern. Werbetreibende müssen sicherstellen, dass ihre Preiswerbung transparent und nicht irreführend ist. Dazu gehört, dass alle zusätzlichen Kosten wie Mehrwertsteuer oder Versandkosten klar angegeben werden und dass der ursprüngliche Preis, von dem der Rabatt abgezogen wird, tatsächlich der reguläre Verkaufspreis war. Bei Verstößen gegen diese Regeln drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Die Wettbewerbszentrale hat nach eigener Aussage mehrere Anbieter von Gutscheinen (die u.a. auf Plattformen wie Groupon.de zurückgegriffen haben) abgemahnt. Vor allem traf es wohl Ärzte, Zahnärzte, Hotels und Fahrschulen wegen folgender Gründe: Hinsichtlich der gewährten Rabatte müssen Ärzte und Zahnärzte daran denken, dass berufsspezifische Preisregeln gelten, gegen die mitunter verstoßen wird, wenn man einen (exorbitant…WeiterlesenWerberecht: Wettbewerbszentrale aktiv in Sachen Gutscheinwerbung