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Nebenklage Strafprozessrecht

Bestimmtheit des Adhäsionsantrags

Der Bundesgerichtshof erinnert daran, dass ein nicht hinreichend konkretisierter Adhäsionsantrag, mit dem etwa schlicht nur ein Betrag gefordert wird, unzulässig ist: Der zugrundeliegende Adhäsionsantrag der Nebenklägerin entsprach nicht den inhaltlichen Anforderungen des § 404 Abs. 1 Satz 2StPO. Nach dieser Vorschrift muss der Antrag unter anderem den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruchs…WeiterlesenBestimmtheit des Adhäsionsantrags

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Strafprozessrecht

Adhäsionsantrag kann auf Anklage Bezug nehmen

Adhäsionsanträge sind bei Gerichten unbeliebt, da Strafrichter sich plötzlich mit Zivilrecht beschäftigen müssen. Gerne versucht man dann damit zu erschrecken, dass ein gestellter Adhäsionsantrag nicht den formellen Anforderungen des § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO genügt. Hiernach muss der Adhäsionsantrag unter anderem den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruchs bestimmt bezeichnen. Unter…WeiterlesenAdhäsionsantrag kann auf Anklage Bezug nehmen