Aufpassen: Neue Widerrufsbelehrung für Online-Shops kommt

Wie der Bundestag mitteilt, hat der Rechtsausschuss die Überarbeitung des Widerrufsrechts abgesegnet, damit wird in naher Zukunft die Reform auch vom Bundestag durchgewunken werden. Das ist aus drei Blickwinkeln von Bedeutung:

  1. Das Widerrufsrecht wird überarbeitet, insbesondere was den Wertersatz gezogener Nutzungen angeht
  2. Das zur wird auch überarbeitet, somit wird jeder Shop seine Widerrufsbelehrung prüfen müssen!
  3. Eine Übergangszeit für die Regelungen ist vorgesehen, Shopbetreiber haben damit  vom Tag der Verkündung an 3 Monate Zeit, die Änderungen umzustellen.

Shop-Betreiber müssen die Entwicklung erst einmal schlicht im Auge haben – AGB & Widerrufsbelehrung sollten ja ohnehin juristisch geprüft werden. Der betreuende Rechtsanwalt sollte – sofern er die Entwicklung nicht sowieso beobachtet – auf das Thema angesprochen werden. Auf unserer Seite wird weiter dazu berichtet.

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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