Metacrime

„Metacrime“ bezieht sich auf kriminelle Aktivitäten, die in der virtuellen Welt des Metaverse stattfinden. Das Metaverse ist eine umfassende virtuelle Realität, die durch die Integration von digitalen Umgebungen, Augmented Reality und Internetdiensten entsteht. In dieser Welt können Nutzer über Avatare interagieren und verschiedene Aktivitäten ausführen.

Was ist Metacrime?

Metacrime kann verschiedene Formen annehmen, ähnlich wie Kriminalität in der realen Welt. Dazu gehören

  1. : Dies kann den von virtuellen Gütern oder Währungen beinhalten, die im Metaverse verwendet werden. Solche Güter können oft mit realem Geld gekauft oder gegen reale Werte eingetauscht werden, was sie zu einem attraktiven Ziel für Kriminelle macht.
  2. : Betrügerische Aktivitäten können das Vortäuschen falscher Identitäten oder das Anbieten betrügerischer Dienstleistungen beinhalten. Da das Metaverse eine neue und sich entwickelnde Umgebung ist, gibt es viele Möglichkeiten für Betrüger, unerfahrene Benutzer auszunutzen.
  3. Cyber-Mobbing und Belästigung: Im Metaverse können Nutzer auch Ziel von Belästigung oder Mobbing werden. Dies kann durch verbale Angriffe, Stalking oder andere Formen der Einschüchterung geschehen.
  4. Hacking und Cyber-Angriffe: Angreifer können versuchen, Sicherheitslücken im Metaverse auszunutzen, um Zugang zu Benutzerkonten oder vertraulichen Informationen zu erhalten.
  5. Rechtsverletzungen: Dazu könnten Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und andere Verstöße gegen geistiges Eigentum gehören, z.B. durch die unerlaubte Nutzung oder Verbreitung geschützter Inhalte.
  6. 3D-Druck: Virtuelle Güter, die man per 3D-Druck ausdrucken kann, erhöhen einmal das Potenzial für Schutzrechtsverletzungen – aber auch für den Vertrieb von Waffen.

Da es sich beim Metaverse um eine relativ neue Entwicklung handelt, befinden sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strafverfolgung in diesem Bereich noch in der Entwicklung. Insbesondere in Deutschland scheint man sich dieser Thematik faktisch noch gar nicht bewusst zu sein (so: Gamecrime und Metacrime: Strafrechtlich relevante Handlungen in Zusammenhang mit virtuellen Welten: Cindy Krebs und Thomas-Gabriel Rüdiger).

Metaverse?

Das Metaverse ist ein kollektiv geteilter virtueller Raum, der durch die Verschmelzung von physischer und digitaler Realität entsteht. Es ist eine immersive, interaktive Welt, in der Menschen durch Avatare interagieren können. Inhaltlich bietet das Metaverse eine Vielzahl von Erfahrungen, darunter Spiele, soziale Interaktionen, berufliche Zusammenarbeit, Bildung, Einkaufsmöglichkeiten und Unterhaltung. Es ist eine Erweiterung des Internets mit einem stärkeren Fokus auf 3D-Welten und Virtual Reality (VR). Um das Metaverse nutzen zu können, sind verschiedene Technologien erforderlich:

Virtual Reality Headsets (VR)

Diese Geräte wie Oculus Rift oder HTC Vive bieten ein immersives Erlebnis, indem sie den Nutzer visuell in eine vollständig digitale Umgebung eintauchen lassen. Sie verfolgen die Kopf- und Augenbewegungen, um ein realistisches Gefühl der Präsenz in der virtuellen Welt zu vermitteln.

Augmented Reality (AR)

AR-Brillen wie die Microsoft HoloLens oder mobile Geräte erweitern die reale Welt um digitale Informationen. Im Metaverse könnten AR-Technologien eingesetzt werden, um virtuelle Elemente in die physische Umgebung zu integrieren.

Haptik und Bewegungserfassung

Um das Gefühl der Berührung oder physischen Interaktion in der virtuellen Welt zu simulieren, werden haptische Anzüge und Handschuhe verwendet. Diese Geräte können Vibrationen oder Bewegungen erzeugen, um die Illusion einer physischen Berührung zu erzeugen. Technologien wie Leap Motion oder Kinect ermöglichen es dem Benutzer zudem, seine Bewegungen in die virtuelle Welt zu übertragen, indem sie Gesten und Körperbewegungen erfassen.

Software

Das Metaverse wird auf verschiedenen Softwareplattformen aufgebaut, die es ermöglichen, virtuelle Umgebungen zu erstellen und zu betreiben. Diese können von spezialisierten Entwicklungsplattformen für VR/AR-Inhalte bis hin zu benutzerfreundlichen Tools für Alltagsanwender reichen.

Interpol zu Metacrime

hat sich inzwischen des Themas Metacrime angenommen: Eine Interpol-Analyse der wichtigsten Herausforderungen, Bedrohungen und Schäden des Metaversums aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist in einem neuen INTERPOL-Weißbuch veröffentlicht (dazu auch ein Bericht bei Heise).

Als Beitrag zu einem sicheren Metaverse identifiziert das Dokument aktuelle und potenzielle Metacrimes wie Grooming, Radikalisierung und cyber-physische Angriffe auf kritische Infrastrukturen sowie den Diebstahl von virtuellem/kulturellem 3D-Eigentum, das unbefugte Eindringen in private virtuelle Räume und den Diebstahl von Avataren.

Mangelnde Standardisierung und Interoperabilität, virtuelle Welten, die sich über mehrere Gerichtsbarkeiten erstrecken, und die zusätzliche Komplexität des Metaverse, auf das von mehreren Geräten und Systemen zugegriffen wird, gehören zu den Herausforderungen, mit denen die Ermittler derzeit konfrontiert sind. Die Polizei kann mit virtuellen Tatorten konfrontiert werden, an denen es keine physischen Beweise zu sammeln gibt, sondern nur digitale Interaktionen mit virtuellen Vermögenswerten wie Kryptowährungen und nicht fungiblen Token (NFTs). Solche Online-Umgebungen sind dynamisch, so dass Beweise leicht verschwinden oder verändert erscheinen können.

Das INTERPOL-Papier weist jedoch auch darauf hin, dass das Metaverse Möglichkeiten für die Strafverfolgung bietet, die von fortgeschrittenen Simulationen und virtueller Tatortsicherung bis hin zu immersiven Schulungen reichen. Das Papier unterstreicht auch die Notwendigkeit, dass Ersthelfer, digitale Forensiker und das Justizsystem das Metaverse und die damit verbundene Technologie verstehen, um die Sicherheit der virtuellen Umgebung zu gewährleisten und die Rechte des Einzelnen zu schützen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht / Technologierecht - ergänzt um Arbeitsrecht.