Der EUGH (C‑663/18) hat entschieden, dass eine nationale Regelung EU-rechtswidrig ist, wenn sie es verbietet, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes Cannabidiol (CBD) zu vermarkten – sofern es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird; es sei denn, diese Regelung ist geeignet, die Erreichung des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
Bei Cannabidiol (CBD) handelt es sich um ein Molekül, das in Hanf („Cannabis sativa“) vorhanden ist und zur Familie der Cannabinoide gehört. In der Sache ging es darum, dass Frankreich die Vermarktung von Cannabidiol, das in Tschechien aus rechtmäßig angebauten Hanfpflanzen unter Nutzung der gesamten Pflanze gewonnen wird, verbieten wollte.
Hilfe im Lebensmittel- & Wettbewerbsrecht?
Seit über 20 Jahren im Wettbewerbsrecht tätig bieten wir Ihnen ein ausgefeiltes Portfolio: Beratung im Werberecht rund um IT, Lebensmittel und Umwelt ergänzt um stark geführte Wettbewerbsprozesse. Dazu unsere harte Verteidigung bei strafrechtlichen Problemen.
Im deutschen Recht sind entsprechende Ausnahmeregelungen bereits vorgesehen, so dass die Entscheidung überschaubare Auswirkungen auf hiesiges Recht haben dürfte. Insbesondere wird die lebensmittelrechtliche Seite als „Novel-Food“ hierdurch wohl nicht betroffen und strafrechtlich verbieten sich Rückschlüsse.
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) - 27. April 2024
- Data Governance Act - 26. April 2024
- Bedingter Tötungsvorsatz im Kontext von Straßenverkehrsdelikten - 26. April 2024