EU-Mustervertragsklauseln für KI als Pilotprojekt für die Beschaffung von KI

In einem Projekt wurden Mustervertragsklauseln vorgestellt: Diese EU-Mustervertragsklauseln für KI wurden entworfen und von Experten begutachtet. Sie richten sich an öffentliche Einrichtungen, die ein KI-System von einem externen Anbieter erwerben möchten. Es gibt eine Version für risikoreiche KI-Systeme, die den in Artikel 6 des vorgeschlagenen KI-Gesetzes definierten „risikoreichen“ Systemen entspricht, und eine Version für nicht risikoreiche KI-Systeme.

Die Klauseln sind spezifisch für KI-Systeme und decken Aspekte des vorgeschlagenen KI-Gesetzes ab, ohne andere relevante Gesetze wie die -Grundverordnung einzubeziehen. Sie sind nicht als vollständige vertragliche Vereinbarung gedacht, sondern müssen an den jeweiligen Kontext angepasst werden. Die Klauseln sind in alle EU-Sprachen übersetzt und werden durch einen erläuternden Vermerk ergänzt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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