Einwurf: Datenschutz spielt nicht nur digital eine Rolle

Ich habe den Eindruck, die laufende Datenschutzdebatte konzentriert sich seit Jahren zunehmend auf den digitalen Alltag – wenn dem so ist, wäre dies ein fataler Fehler. Um meinen Eindruck zu untermauern genügt ein Blick in die Tageszeitungen: Fast täglich findet man dort Artikel zu Google oder Facebook, aber die nächstes Jahr laufende Volkszählung („Zensus 2011“) ist bisher faktisch kein Thema. Man mag bei Google, Facebook und weiteren digitalen Selbstverständlichkeiten durchaus kritisch sein – wenn möglich ohne die allzu gern betriebene Schwarz/Weiß-Malerei – doch alleine hierauf zu konzentrieren wäre Fatal.

„Der Datenschutz“ ist letztlich nur die begriffliche Umschreibung eines Werkzeuges, das vor allem dazu dienen soll, das allgemeine in seinen vielfältigen Ausprägungen zu schützen – allem voran die (informationelle) Selbstbestimmung. Das berührt bei weitem nicht nur den digitalen Alltag, sondern ganz konkret den Alltag „auf der Straße“. Auch wenn ich selbst einiges (und bei weitem nicht alles) der Aktivitäten des Unternehmens Google zumindest kritisch betrachte, ist es mir schlichtweg ein Rätsel, warum in der Presse dieses Thema derart überragend ist – während der teilweise sehr schlechte bis sogar gar nicht praktizierte Datenschutz in so sensiblen Bereichen wie bei Ärzten oder Kaufhäusern keine Rolle spielt.

Mir fällt häufig auf, dass ausgerechnet dort, wo wir uns täglich bewegen, wo wir Einkaufen und unsere intimsten Geheimnisse offenbaren (Arzt), mitunter sehr grobschlächtig mit Datenschutz und auch Datensicherheit umgegangen wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, das Thema behutsam zu forcieren: Von Informations-Kampagnen für bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Anwälte, Apotheken) bis hin zu Kontrollen der Aufsichtsbehörden, die weniger durch Repression (Bußgelder) als vielmehr durch Prävention (Beratende Besuche, bewusstes Verwarnen anstelle von Bußgeldern) gekennzeichnet sind. Dies setzt freilich voraus, dass Kontrollen in diesem Bereich überhaupt einmal stattfinden.

Ich sehe, dass man sich auf die „big Player“ versteift. Das mag, mit Blick auf die geringen Ressourcen bei Aufsichtsbehörden und den Umfang, in dem Daten in diesen Fällen gesammelt werden, durchaus vertretbar sein. Keinesfalls darf dies aber dazu führen, dass Datenschutz als Sachfrage, ganz besonders in der öffentlichen Wahrnehmung, hierauf minimiert wird. Und wenn ich mir dann vor Augen halte, dass auch die Bundesministerin für den Verbraucherschutz es bei dem Thema wohl als drängenstes Anliegen betrachtet, ihren Facebook-Account zu kündigen, fürchte ich, dass man das Gefühl für „den Datenschutz“ gänzlich verloren hat. Insbesondere wäre es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber sich daran setzt, dass Betroffene Datenschutzverstöße (§§43, 44 BDSG, 203 StGB) im Rahmen der Nebenklage strafrechtlich verfolgen können und nicht der Willkür der Staatsanwaltschaften ausgeliefert sind. Dieses eher dröge Thema mag sicherlich für weniger Aufmerksamkeit sorgen, wäre den Betroffenen aber durchaus eine echte Hilfe, sofern es darum geht, die eigenen (verletzten) Rechte zu schützen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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