OLG Celle, Aktenzeichen 1 U 32/09: Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers (im Anschluss an OLG München NJW 2006, 449 und diesem folgend BGH NJWRR 2008, 724. gegen OLG München NJW 2007, 3214).
- Entschlüsselung der Spionage in Europa: Ein Überblick über die Jahre 2010–2021 - 23. April 2024
- Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB - 23. April 2024
- Strafbarkeit beim Posten von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten - 23. April 2024