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Datenschutz-Folgenabschätzung

Entsprechend Art. 35 Abs. 1 S. 1 DSGVO kann die Verpflichtung bestehen, eine sogenannte „Datenschutz-Folgenabschätzung“ vorzunehmen: Diese Verpflichtung besteht, wenn eine durchgeführte Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Alleine die Verarbeitung von Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO an sich führt aber noch nicht zu einem solchen hohen Risiko:

Das ergibt sich aus Erwägungsgrund 91 und aus der Systematik des Art. 35 DSGVO. Art. 35 Abs. 3 Buchst. b) DSGVO verlangt für die Verpflichtung zur Datenschutz-Folgenabschätzung eine „umfangreiche“ Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO.

Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 271/22

Die Verpflichtung zur Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung kann sich darüber hinaus ergeben aus:

Hinweis: Die sogenannte Positivliste der Datenschutzkonferenz enthält keine Verarbeitungstätigkeiten, die mit der Verarbeitung von Personal- und Kundendaten vergleichbar ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.