Darknet-Marktplatz Kingdom Market geschlossen

In einer international koordinierten Aktion wurde seit dem 16.12.2023 die über mehrere Länder verteilte Serverinfrastruktur des illegalen Darknet-Marktplatzes „Kingdom Market“ sichergestellt und dieser damit geschlossen.

Bei dem illegalen Marktplatz handelte es sich um eine englischsprachige Darknet-Plattform, die zumindest seit März 2021 über das Tor-Netzwerk sowie das Invisible Internet Project (I2P) erreichbar war. Sie war auf den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ausgerichtet. Weiterhin wurden über die Plattform Schadsoftware, kriminelle Dienstleistungen sowie gefälschte Dokumente gewinnbringend beworben.

Quelle: Pressemitteilung des BKA, https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2023/Presse2023/231220_PM_Darknet_Kingdom_Market.html

Zuletzt wurden auf dem Marktplatz über 42.000 Produkte angeboten, davon rund 3.600 Produkte aus Deutschland. Auf dem Marktplatz waren zehntausende Kundenkonten und mehrere hundert Verkäuferkonten registriert. Als Zahlungsmittel wurden die Kryptowährungen Bitcoin, Litecoin, Monero und Zcash verwendet. Für die Abwicklung der über die Plattform abgewickelten illegalen Warenverkäufe erhielten die Betreiber drei Prozent Provision.

Hinweis: Das Betreiben von kriminellen Plattformen im Internet, auf denen illegale Waren und Dienstleistungen gehandelt werden, ist in Deutschland mit dem neu geschaffenen § 127 StGB inzwischen ein Straftatbestand. Damit reicht es aus, eine solche Plattform überhaupt zur Verfügung zu stellen, um sich strafbar zu machen. Der Bundesgerichtshof hat sich dazu bereits geäußert.

Wie nach solchen Ermittlungserfolgen üblich, ist mit weiteren Strafverfahren zu rechnen. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen im Umfeld der Cyberkriminalität, dass hier besonders gerne gespeichert wird und Verschlüsselungen selten so überzeugend sind, wie vorher beworben. Offen bleibt, ob auch der aktuelle Fahndungserfolg im Kontext des Cyberbunker-Verfahrens stehen.

Die Frage ist dann oft auch, ob man hier passiv abwartet oder rechtzeitig anwaltliche Hilfe sucht – das ist eine Frage des Einzelfalls (und des Geldbeutels). Je nach eigener Rolle und sinnvoller Aktivität kann eine frühzeitig entwickelte Taktik durchaus dazu führen, dass z.B. eine Hausdurchsuchung und Verhaftung vermieden werden kann – jedenfalls wenn die entsprechende Luft noch vorhanden war. Undankbar ist die Situation für die Betroffenen allemal.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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