Lieferketten (Supply Chains) stehen spätestens seit dem Lieferkettensorgepflichtengesetz (LkSG) im Fokus des Gesetzgebers. Der Schwerpunkt liegt mit §3 LkSG auf menschenrechtlichen und ökologischen Standards in der Lieferkette.
Demnach müssen Unternehmen menschenrechtliche und ökologische Verantwortung in ihre Geschäftspraktiken integrieren, was konkrete Maßnahmen umfasst:
- Implementierung eines Risikomanagementsystems (§ 4 Abs. 1 LkSG)
- Benennung einer internen Stelle für den Schutz der Menschenrechte (§ 4 Abs. 3 LkSG)
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5 LkSG),
- Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG),
- Einführung von Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Abs. 1 und Abs. 3 LkSG) & bei den unmittelbaren Unterauftragnehmern (§ 6 Abs. 4 LkSG),
- Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei Verletzung geschützter Rechtspositionen (§ 7 Abs. 1 – Abs. 3 LkSG),
- Einrichtung eines Beschwerdemechanismus (§ 8 LkSG) zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen,
- Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei indirekten Zulieferern (§ 9 LkSG) und
- Dokumentation (§ 10 Abs. 1 LkSG) samt Berichterstattung über die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 2 LkSG)
Zur Durchsetzung der hier getroffenen Regelungen sind natürlich auch Bußgelder vorgesehen. In § 24 LkSG sind daher verschiedene Geldstrafen für Verstöße gegen die Bestimmungen des LkSG vorgesehen: Die Höchststrafe für natürliche Personen beträgt bis zu 800.000 Euro. Bei Unternehmen können im Einzelfall Geldbußen von mehr als 400 Mio. Euro bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängt werden. Natürliche Personen, die von diesen Regelungen betroffen sein können, sind Geschäftsführung sowie der benannte Menschenrechts- oder Compliance-Beauftragte.
- Einziehung: Mittäterschaftliche Tatbeteiligung keine tatsächliche Verfügungsgewalt - 3. Dezember 2023
- Geldwäsche: Erfüllung des Qualifikationstatbestands nur durch GWG-Verpflichteten - 3. Dezember 2023
- Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags im Falle der Führungslosigkeit einer englischen Limited - 3. Dezember 2023