Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitgeber darf Verwandte bevorzugt behandeln

Nimmt ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung vor, darf er bei der erforderlichen Verwandte unberücksichtigt lassen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied deshalb in der eines Arbeitnehmers, dass dessen Arbeitgeber die im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung erforderliche Sozialauswahl fehlerfrei getroffen hatte. Das LAG machte deutlich, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf eigene verwandtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beziehungen nehmen durfte. Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, seiner Schwester zu kündigen, obwohl diese weniger schutzwürdig als der tatsächlich gekündigte war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2002).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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