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Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitgeber darf Verwandte bevorzugt behandeln

Nimmt ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung vor, darf er bei der erforderlichen Sozialauswahl Verwandte unberücksichtigt lassen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied deshalb in der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers, dass dessen Arbeitgeber die im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung erforderliche Sozialauswahl fehlerfrei getroffen hatte. Das LAG machte deutlich, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf eigene verwandtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beziehungen nehmen durfte. Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, seiner Schwester zu kündigen, obwohl diese weniger schutzwürdig als der tatsächlich gekündigte Arbeitnehmer war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2002).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.