Informationsrecht: Einsichtnahmerecht in Unterlagen ist nicht auf Wochenende beschränkt

Das Recht eines -Gesellschafters auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen kann von der Gesellschaft nicht auf das Wochenende beschränkt werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg begründete diese Entscheidung damit, dass die oder Mitgesellschafter lediglich in Ausnahmefällen befugt sind, die Einsichtnahme nur am Wochenende oder nach Geschäftsschluss zuzulassen. Voraussetzung einer solchen Ausnahmesituation ist, dass die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen während der üblichen Geschäftszeiten zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gesellschaft führen würde. Eine solche unverhältnismäßige Belastung konnte die Gesellschaft im vorliegenden Fall jedoch nicht nachweisen. Sie war daher auf Verlangen des Gesellschafters verpflichtet, ihm die Einsichtnahme auf sein Verlangen unverzüglich während der ordentlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft zu gewähren (OLG Hamburg, 11 W 41/01).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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