Informationsrecht: Einsichtnahmerecht in Unterlagen ist nicht auf Wochenende beschränkt

Das Recht eines GmbH-Gesellschafters auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen kann von der Gesellschaft nicht auf das Wochenende beschränkt werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg begründete diese Entscheidung damit, dass die Geschäftsführer oder Mitgesellschafter lediglich in Ausnahmefällen befugt sind, die Einsichtnahme nur am Wochenende oder nach Geschäftsschluss zuzulassen. Voraussetzung einer solchen Ausnahmesituation ist, dass die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen während der üblichen Geschäftszeiten zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gesellschaft führen würde. Eine solche unverhältnismäßige Belastung konnte die Gesellschaft im vorliegenden Fall jedoch nicht nachweisen. Sie war daher auf Verlangen des Gesellschafters verpflichtet, ihm die Einsichtnahme auf sein Verlangen unverzüglich während der ordentlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft zu gewähren (OLG Hamburg, 11 W 41/01).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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