Vorsicht rechtswidrig: Facebook erlaubt Fanseiten den Versand von Nachrichten

Heise berichtet, dass Facebook es dortigen Seitenbetreibern nun ermöglicht, unmittelbar Nachrichten an „Freunde“ derjenigen zu schicken, die bei den Fanseiten auf „gefällt mir“ geklickt haben. Auch wenn Facebook das nun ermöglicht und „erlaubt“, heisst das aber noch lange nicht, dass es rechtlich auch zulässig ist!

In Kürze: Werbemails sind an Verbraucher nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich eingewilligt haben (§7 II Nr.3 UWG), an Gewerbetreibende wenn diese zumindest mutmaßlich eingewilligt haben (§7 II Nr.2 UWG). Was Facebook alles ermöglicht, spielt hierbei keine Rolle, zu fragen ist alleine: Einwilligung da, ja oder nein? Wer dagegen verstößt, sieht sich einem Unterlassungsanspruch ausgesetzt, der teuer abgemahnt werden kann. Es kann daher nur dringend dazu geraten werden, nicht ohne entsprechende Einwilligung an Empfänger Nachrichten zu senden, sei es als Facebook-Seite auf Facebook selber, als Twitter-Direktnachricht oder systeminterne Nachricht auf XING. Das gewählte Medium spielt keine Rolle, die Regeln des UWG gelten grundsätzlich.

Hinweis: Natürlich ist zu unterscheiden, ob man im Rahmen des UWG überhaupt handelt. Eine Nachricht eines Verbrauchers, der einfach nur Kontakt sucht, wird hier nicht erfasst sein. Gleichwohl wird die Frage, ob ein Handeln im geschäftsverkehr vorliegt, die an vielen Details hängt, von Laien erfahrungsgemäß nicht beantwortet werden können…

Zum Thema bei uns:

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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