In den vergangenen Monaten hat die Rechtsprechung ordentlich an der bisherigen Praxis der Handyrechnungen gefeilt: Zahlreiche gerne berechnete Posten wurden für unwirksam erklärt, manche Handhabung der Vertragsabwicklung auch. Ich hatte diesbezüglich umfassend berichtet und klargestellt, dass Verbraucher sich hier bei unstimmigen Rechnungen mit zunehmendem Erfolg wehren können:
Nun teilt die Verbraucherzentrale (Bundesverband) mit, dass man – m.E. nicht überraschend – feststellen musste, dass sich dennoch nicht jeder Mobilfunkanbieter schon auf diese Rechtsprechung eingestellt hat und stellt ernüchtert fest:
„Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst dann ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden“
Daher wurden zahlreiche Unternehmen abgemahnt, 17 Unterlassungserklärungen sind das erste Ergebnis – in 5 Fällen laufen nun gerichtliche Verfahren. Tipp: Speziell bei Gebühren für Rücklastschriften (dazu hier bei uns) oder immer dann, wenn etwas abgerechnet wird was naturgemäß ohnehin zum Vertrag gehört, sollten Verbraucher hellhörig werden!
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