In einer Pressemitteilung vom 04.08.2020 teilt die Generalstaatswaltschaft Bamberg als zuständige Zentralstelle Cybercrime Bayern mit, dass der Drogenshop „Lenas Bioladen“, betrieben im Darknet, wohl „hochgenommen“ wurde. Dabei wurde zwei Personen als mutmaßliche Betreiber festgenommen.
Wieder war wohl der Versand, also die Brücke von virtueller in realer Welt, Anknüpfungspunkt für Ermittlungen (weswegen der Gesetzgeber auch weiter tätig werden möchte, Bericht dazu folgt). Dabei sind inzwischen in meinem Umfeld regelmässig Ermittlungen in Richtung Ursprung des Versandweges und/oder Beschaffung der Verpackungsmaterialien die erfolgreichsten Ermittlungsansätze, die derartige Betreiber auch gerne unterschätzen. Dabei geht es vorliegend um den Handel mit 4kg Cannabis insgesamt, also um das Handeltreiben in nicht geringer Menge, wobei das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt sein könnte, weswegen man bei empfindlichen 2 Jahren Mindestfreiheitsstrafe pro Tat landen könnte. Wie viele Taten letztlich vorliegen dürfte auf den Einzelfall ankommen, da gerade beim Handel im Darknet auf einen fortlaufend konstanten Verkaufsvorrat geachtet wird, was für weniger Taten (bis hin zu einer Tat!) sprechen dürfte.
Kritischer dürfte wieder einmal sein, dass wahrscheinlich Daten der Käufer vorhanden sein werden, die die Ermittler nun ebenso auswerten – dem ein oder anderen Käufer könnten schlaflose Nächte bevorstehen.
Dazu auch bei uns: Veräußerung von Bitcoins durch Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen
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