Ein 38-jähriger Beamter einer Justizvollzugsanstalt (JVA), der wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zuvor vom Strafgericht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (3 A 10295/22.OVG) in Koblenz und betonte dabei auch eine abschreckende Wirkung seines Urteils.
(mehr …)Schlagwort: Darknet
Rechtsanwalt für Darknet: Das Darknet ist ein Teil des Internets, der über verschlüsselte Netzwerke und anonyme Kommunikationskanäle zugänglich ist und sich durch seine Anonymität auszeichnet. Es wird oft als „unterirdisches“ Netzwerk bezeichnet, da es schwer zugänglich und schwer zu überwachen ist. Im Darknet können verschiedene illegale Aktivitäten stattfinden, wie der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen, der Verkauf gestohlener Daten, die Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie und extremistische Propaganda sowie der Austausch von Informationen und Werkzeugen zur Durchführung von Cyberangriffen.
Die wichtigsten strafrechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Darknet sind vor allem die Verfolgung und Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Da das Darknet häufig als Rückzugsort für Kriminelle und Hacker dient, ist es ein wichtiges Ziel der Strafverfolgungsbehörden, diejenigen zu identifizieren und zu verfolgen, die das Darknet für illegale Zwecke nutzen. Dazu werden verschiedene Instrumente wie Online-Durchsuchungen und Überwachungstechniken eingesetzt, um Kriminelle im Darknet aufzuspüren.
Eine weitere strafrechtliche Implikation des Darknets ist die Frage nach der Verantwortlichkeit von Betreibern von Darknet-Marktplätzen und Anbietern von anonymen Kommunikationsdiensten. Da diese Plattformen häufig von Kriminellen genutzt werden, kann es vorkommen, dass Betreiber oder Anbieter als Gehilfen oder Mittäter von Straftaten angesehen werden und somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze, wie z.B. das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, die die Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet explizit verbieten und entsprechende Strafen vorsehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Darknet nicht per se illegal ist und auch für legale Zwecke genutzt werden kann. Es ist jedoch ein Raum, in dem Straftäter häufig aktiv sind, und es ist daher wichtig, dass Strafverfolgungsbehörden und Gesetzgeber über geeignete Instrumente verfügen, um illegale Aktivitäten im Darknet zu bekämpfen.
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht spezialisiert auf Cybercrime und vertritt bei Fällen mit Bezug zum Darknet.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Leitentscheidung zu Facebook-Scraping des OLG Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein erstes Urteil zu den sogenannten Facebook-Scraping-Fällen gesprochen und eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgewiesen. Nach dem Urteil liegen zwar Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, einen immateriellen Schaden konnte die Klägerin jedoch nicht ausreichend darlegen.
Hinweis: Dazu die Entscheidung des OLG Stuttgart beachten!
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Cybercrime-as-a-Service (CaaS)
Cybercrime-as-a-Service: Das Geschäftsmodell der digitalen Unterwelt
In der digitalen Welt hat sich ein neues, bedrohliches Geschäftsmodell etabliert: Cybercrime-as-a-Service (CaaS). Dieses professionalisierte, illegale Konzept ermöglicht es Cyberkriminellen, ihre zerstörerischen Dienste als buchbare Leistungen anzubieten. Ähnlich wie legale IT-Dienstleister bieten auch die Betreiber von CaaS-Plattformen eine Vielzahl von Tools, Anwendungen und Services an, die für kriminelle Handlungen genutzt werden können.
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Darknet-Krypto-Mixer „ChipMixer“ hochgenommen
Heute wurde bekannt, dass deutsche und US-amerikanische Behörden – mit Unterstützung von Europol – den Darknet-Dienst „ChipMixer“, einen in Cybercrimeskreisen bekannten Kryptowährungsmischer, zerschlagen haben. Die Ermittlungen wurden auch von Belgien, Polen und der Schweiz unterstützt. Am 15. März schalteten die nationalen Behörden die Infrastruktur der Plattform wegen des Verdachts der Geldwäsche ab und beschlagnahmten vier Server, rund 1909,4 Bitcoins in 55 Transaktionen (rund 44,2 Millionen Euro) und 7 TB Daten.
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Schlag gegen Kinderpornografie: TorPedoChat und TheAnnex
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg teilt mit, dass es nach langjährigen Ermittlungen nunmehr dazu kam, drei Darknet-Plattformen stillzulegen, die sich Kinderpornografischen Inhalten gewidmet haben. Die bisherigen Berichte lesen sich schockierend, insbesondere was die offengelegte Kommunikation auf den Plattformen angeht. Dabei wird geschildert, dass es um tausende aktive Nutzer aus dem In- und Ausland gehen soll, von denen monatlich etwa 120.000 Postings kamen und die in dieser Zeit mehr als 20.000 kinderpornographische Bilder und Videos teilten.
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Strafbarkeit des Betreibens krimineller Darknet-Plattform
Das Betreiben krimineller Plattformen im Internet, auf denen illegale Güter und Dienstleistungen vermarktet werden, ist inzwischen mit dem neu geschaffenen §127 StGB eine Straftat. Der Bundesgerichtshof konnte in der wohl nun ersten Entscheidung zum schlichten Betrieb einer solchen Plattform (also ohne eigene aktive Händlertätigkeit) klarstellen, dass die in §127 StGB vorgesehene Strafbarkeit jedenfalls bei stattfindenden Drogengeschäften unbedeutend sein wird.
Und dass der Betrieb solcher Plattformen ruinös ist.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Darknet:

Schlag gegen Darknet-Kinderpornographie-Plattformen
Das BKA teilt mit, dass man die Darknet-Plattformen „BoyVids 6.0″, „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” abschalten konnte. Gegenstand dieser Plattformen war der Tausch oder auch Kauf von Fotografien und Videos mit Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern.
Die Daten der Plattformen lassen aufhorchen, wobei die erheblichen Zahlen registrierter Nutzer vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass die drei Plattformen international ausgerichtet waren und Zugriffe aus aller Welt erfolgten:
- So hatte sich laut BKA die Plattform „BoyVids 6.0“ seit dem vergangenen Jahr als Tausch-Seite für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern, in diesem Fall an Jungen, etabliert. 410.000 registrierte Nutzer konnten dort auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber männlichen Kindern zugreifen.
- Die Seite „Forbidden Love“ fungierte im Darknet als Tausch-Plattform für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Mädchen. Sie bestand seit Februar 2022 und hatte zum Zeitpunkt ihrer Abschaltung 846.000 registrierte Nutzer, die hier Zugriff auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber weiblichen Kindern hatten.
- Auf den Verkauf von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern ausgerichtet war die Seite „Child Porn Market”, die im Tor-Netzwerk unter der Abkürzung „CP Market“ seit etwa Oktober 2022 online war. Hier wurden zuletzt etwa 120 Videodateien sexueller Gewalt gegen männliche und weibliche Kinder angeboten.
Ursprung in Deutschland?
Laut BKA wurden die Plattformen maßgeblich aus Deutschland gesteuert. Der mutmaßliche Haupt-Administrator, ein 21-Jähriger aus Sachsen, soll u. a. bereits auf der 2021 vom Netz genommenen Plattform „Boystown“ aktiv gewesen sein. Dort soll er sich am Austausch kinderpornografischen Materials beteiligt haben. Nach der Schließung von „Boystown“ soll der Beschuldigte dann die Nachfolge-Plattform „BoyVids 6.0″ gegründet haben.
Ermittlungen gehen weiter
Die drei Plattformen „BoyVids 6.0“, „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” sind wohl Anfang Dezember 2022 bereits abgeschaltet worden. Die Ermittlungen gegen weitere bislang unbekannte Betreiber und Nutzer der Plattformen dauern laut BKA an. Letztere Information ist nicht unbedeutend, laut Spiegel haben die Ermittler Zugriff auf den eingeschalteten Rechner des Admins erhalten – sofern also nicht zusätzlich verschlüsselte Datencontainer im Einsatz waren, ist das Risiko hoch, dass die Ermittler Zugriff auf erhebliche Teile der Infrastruktur erhalten haben. Die Mitteilung, man werte derzeit weitere Daten aus, sollte insoweit ernst genommen werden.
(Artikel mit Material aus der BKA-Pressemitteilung verfasst)

Operation Power Off: Vorgehen gegen DDoS-as-a-Service
EUROPOL teilt mit, dass man im Rahmen der „Operation Power Off“ gegen ca. 50 der weltweit größten „Booter-Dienste“, die es Nutzern ermöglichen, kritische Online-Infrastrukturen mit lähmenden Distributed-Denial-of-Service-Angriffen (DDoS) zu attackieren, vorgegangen ist.

Quelle: Pressemitteilung von EUROPOL Maßnahmen liefen in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Polen und Deutschland gegen diese Art von Angriffen vor, die das Internet lahmlegen können.
Beachten Sie dazu bei uns: Strafbarkeit von DDOS-Angriffen
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Einziehung von Betäubungsmitteln
Die Einziehung von Betäubungsmitteln kann mitunter eine regelrechte Herausforderung sein – auch wenn die meisten Fragen längst geklärt sind. Dabei muss schlicht ein Grundgedanke verstanden werden, damit man die Einziehung von Betäubungsmitteln im Geäst des Betäubungsmittelstrafrechts richtig einordnen kann.
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Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ abgeschaltet
„Mal wieder“ möchte man sagen – erneut wurde der (bereits früher schon abgeschaltete) Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ von Ermittlern angegangen. Hier wurde über Jahre vor allem Handel mit Drogen betrieben.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Darknet:

Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ stillgelegt
Dieser Fahndungserfolg wird eine erhebliche Zahl von Ermittlungsverfahren nach sich ziehen: Der derzeit wohl grösste Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ wurde silltgelegt, Server des dieses Darknet-Marktplatzes beschlagnahmt und 543 Bitcoins im Gesamtwert von rund 23 Millionen Euro sichergestellt.
Zum Darknet bei uns:
Man geht davon aus, dass zum Zeitpunkt des Zugriffs 17 Millionen Kundenkonten und über 19.000 Verkäuferkonten registriert waren, vom Umfang her könnte der Zugriff – je nach Speicherung der Kundendaten – Folgewirkungen wie das „Hochnehmen“ von Encrochat haben.
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NPS & BtMG: Ermittlungsverfahren wegen Kauf psychaktiver Stoffe im Internet
Ermittlungsverfahren wegen NPS und BtMG: Wieder einmal gibt es umfangreiche Ermittlungsverfahren wegen Kauf von Drogen und Verstößen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz: Hintergrund ist ein aus dem Raum Dortmund und Recklinghausen stammendes, umfangreiches Verfahren wegen Verstößen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NPSG) und BtMG. Hierbei ging es um den Handel mit verbotenen Stoffen über das Internet über Online-Verkaufsplattformen. Die erworbenen Stoffe wurden per Post (Nachnahme) versendet, dabei spielten Shops wie Flash24.com oder auch Trip-Store24 eine Rolle.
Inzwischen ist klar: Die Ermittlungen der Behörden führten bundesweit zu mehreren Tausend Abnehmern, die Rede ist von fast 18.000 Kunden, teilweise Konsumenten, teilweise Wiederverkäufer, gegen die nun die Ermittlungsverfahren anrollen. Die Akten zeigen sich dabei nach hiesigem Eindruck äußerst gemischt, was die Beweislage angeht. Nach den zahlreichen Encrochat-Verfahren, dürften diese Verfahren eine neue Herausforderung für die Justiz bedeuten.
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Durchsuchungen: Falschgeld aus dem Darknet
Es gab heute zahlreiche Zugriffe im Zusammenhang mit Falschgeld aus dem Darknet: Die Staatsanwaltschaft Köln/ZAC NRW und die Polizei Köln haben mitgeteilt, dass im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) Polizeikräfte sechs Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Haftbefehle des Amtsgerichts Köln in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung schon im Juli 2021 vollstreckt haben. Den beiden Beschuldigten wurde vorgeworfen, Falschgeld hergestellt und verkauft zu haben. Nun geht es weiter.
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