Die Firma Bitglass hat eigene Forschungsergebnisse veröffentlicht, die aufzeigen sollen, wie sich das Dark Web, der Wert gestohlener Daten und das Verhalten von Cyberkriminellen in den letzten Jahren entwickelt haben. Grundlage war eine bereits im Jahr 2015 durchgeführte Untersuchung zur Datenverfolgung. Die Informationen mögen nicht bahnbrechend sein, bieten aber Blicke auf Entwicklungen, die man im Blick haben sollte.
(mehr …)Schlagwort: Darknet
Rechtsanwalt für Darknet: Das Darknet ist ein Teil des Internets, der über verschlüsselte Netzwerke und anonyme Kommunikationskanäle zugänglich ist und sich durch seine Anonymität auszeichnet. Es wird oft als „unterirdisches“ Netzwerk bezeichnet, da es schwer zugänglich und schwer zu überwachen ist. Im Darknet können verschiedene illegale Aktivitäten stattfinden, wie der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen, der Verkauf gestohlener Daten, die Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie und extremistische Propaganda sowie der Austausch von Informationen und Werkzeugen zur Durchführung von Cyberangriffen.
Die wichtigsten strafrechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Darknet sind vor allem die Verfolgung und Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Da das Darknet häufig als Rückzugsort für Kriminelle und Hacker dient, ist es ein wichtiges Ziel der Strafverfolgungsbehörden, diejenigen zu identifizieren und zu verfolgen, die das Darknet für illegale Zwecke nutzen. Dazu werden verschiedene Instrumente wie Online-Durchsuchungen und Überwachungstechniken eingesetzt, um Kriminelle im Darknet aufzuspüren.
Eine weitere strafrechtliche Implikation des Darknets ist die Frage nach der Verantwortlichkeit von Betreibern von Darknet-Marktplätzen und Anbietern von anonymen Kommunikationsdiensten. Da diese Plattformen häufig von Kriminellen genutzt werden, kann es vorkommen, dass Betreiber oder Anbieter als Gehilfen oder Mittäter von Straftaten angesehen werden und somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze, wie z.B. das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, die die Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet explizit verbieten und entsprechende Strafen vorsehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Darknet nicht per se illegal ist und auch für legale Zwecke genutzt werden kann. Es ist jedoch ein Raum, in dem Straftäter häufig aktiv sind, und es ist daher wichtig, dass Strafverfolgungsbehörden und Gesetzgeber über geeignete Instrumente verfügen, um illegale Aktivitäten im Darknet zu bekämpfen.
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht spezialisiert auf Cybercrime und vertritt bei Fällen mit Bezug zum Darknet.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Operation Dark HunTOR
Europol berichtet von der gerade durchgefühten Operation Dark HunTOR: Es handelt sich um eine europaweit, ja gar weltweit, koordinierte Aktion von Ermittlungsbehörden, die auf die Zerschlagung von „DarkMarket„, dem damals weltweit größten illegalen Marktplatz im Dark Web, Anfang des Jahres zurückgeht. Ich hatte schon gemutmaßt, dass so etwas geschehen würde.
(mehr …)Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026

Telegram bei Kriminellen 2021 beliebter denn je
Eine aktuelle Untersuchung, in Kooperation von Cyberint und “Financial Times” erstellt, soll ein schnell wachsendes Netzwerk an Cyberkriminellen den Messenger Telegram für illegale Aktivitäten nutzen. Ganz neu ist dies nicht, aber die Nutzung scheint in 2021 weiter rasant gestiegen zu sein. So soll es etwa für den Verkauf gestohlener Daten, ein originäres Darknet-Angebot, inzwischen Telegram-Channels mit teils zehntausenden Abonnenten geben.
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Zauberpilze und Designerdrogen in der Post
Zoll stellt Pflanzsets für psilocybinhaltige Pilze und 3-MMC sicher: Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund führten in den letzten vier Wochen neun Kontrollen von Postlieferungen in den bedeutenden Postverteilzentren im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund durch. Bei den Kontrollen stellten die Beamten verschiedene Betäubungsmittel, vor allem Methylmethcathinon, auch bekannt als 3-MMC, sicher.
Dazu bei uns: Drogenkauf im Darknet
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ANOM war ein Fake: Schlag gegen organisierte Kriminalität
ANOM wird alles ändern im Cybercrime, denn das, was heute geschehen ist, war ein weltweiter herber Schlag gegen das organisierte Verbrechen: Mit ANOM wurde eine weitere zentrale Plattform für verschlüsselte Kommunikation von den Behörden ausgehoben. Und das Schlimme für die kriminellen Strukturen ist dabei, dass man auf eine Plattform hereingefallen ist, die von den Behörden (dem FBI) auch noch selber betrieben wurde.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Zum Hintergrund: Nach der Abschaltung von Sky ECC im März 2021 suchten laut EUROPOL viele Netzwerke der organisierten Kriminalität nach einem schnellen verschlüsselten Ersatz für eine Kommunikationsplattform, die es ihnen ermöglichen würde, sich der Entdeckung durch die Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Laut EUROPOL ging mal auf diesen Aspekt ganz bewusst ein, als man die „Operation Trojan Shield“ ins Leben rief. Die Idee war, dass ein Teil der kriminellen Sky ECC-Kundenbasis „auf die vom FBI verwaltete Plattform Anom migriert wurde“, wie sich EUROPOL ausdrückt. Oder mal ganz platt: Das FBI hat eine Plattform vermarktet, auf der man angeblich geschützt, verschlüsselt kommunizieren konnte und hörte die ganze Zeit mit. Das beste dabei: Die Kriminellen haben auch noch Gebühren dafür bezahlt.
(mehr …)Open-Source-Intelligence (OSINT)
Der Begriff „Open-Source-Intelligence“, oder auch OSINT, umschreibt eine Art des Vorgehens mit dem Ziel des Sammelns, Analysierens und Treffens von Entscheidungen über Daten, die in öffentlich zugänglichen Quellen abrufbar sind, um sie in einem nachrichtendienstlichen Kontext zu nutzen. Allgemeiner ausgedrückt kann man sagen, hierunter versteht man die Sammlung und Analyse von Informationen, die aus öffentlichen oder offenen Quellen stammen. Es gibt inzwischen eine Fülle von frei verfügbaren OSINT-Tools, zu denen auch immer wieder Übersichten erstellt werden.
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Darknet-Plattform „Boystown“ ausgehoben
Die Dark-Web-Plattform „Boystown“ (mehr zu den Hintergründen von Boystown hier bei Tagesschau.de) wurde von einer internationalen Taskforce des Bundeskriminalamtes, zu der auch Europol und Strafverfolgungsbehörden aus den Niederlanden, Schweden, Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten gehörten, ausgeschaltet.
Die Plattform konzentrierte sich auf den sexuellen Missbrauch von Kindern und hatte wohl ca. 400 000 registrierte Benutzer, als sie abgeschaltet wurde. Bei dem Zugriff wurden laut Europol auch mehrere andere Chat-Seiten im Dark Web beschlagnahmt, die von Sexualstraftätern mit Kindern genutzt wurden.
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Nutzung von Encrochat spricht für kriminelles Verhalten
Auch das OLG Rostock (20 Ws 70/21) konnte sich zum Thema Encrochat äussern und klarstellen, dass alleine die Verwendung eines entsprechenden Encrochat-Smartphones für ein kriminelles Verhalten und einen dringenden Tatverdacht (den man für eine Untersuchungshaft benötigt) spricht:
Schon die Verwendung eines Krypto-Handys der Fa. EncroChat deutet auf ein konspiratives Verhalten zur Begehung und Verdeckung von Straftaten hin (…)
OLG Rostock, 20 Ws 70/21Damit schliesst man sich ausdrücklich der gleich lautenden Rechtsprechung des OLG Bremen an, auf die man auch Bezug nimmt. Der EGMR dagegen sieht es anders!
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
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Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
Ermittler schalten „Safe-Inet“ ab
Bereits Ende Dezember 2020 wurde bekannte gegeben, dass das virtuelle private Netzwerk (VPN) „Safe-Inet“ abgeschaltet wurde. Europol spricht hier von einem VPN, „das von den führenden Cyberkriminellen der Welt“ genutzt worden sein soll. Der Arbeitsaufwand war durchaus enorm, es wurde in einer koordinierten Aktion unter der Leitung des deutschen Polizeipräsidiums Reutlingen zusammen mit Europol und Strafverfolgungsbehörden aus der ganzen Welt abgeschaltet.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
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Darknet-Markplatz „DarkMarket“ ausgehoben
Wie Europol berichtet, wurde – unter Leitung deutscher Ermittler – der derzeit weltweit angeblich größte illegale Marktplatz im Darknet vom Netz genommen. Europol unterstützte den Takedown mit speziellen operativen Analysen und koordinierte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beteiligten Länder.
Die Kriminalpolizei Oldenburg hat am Wochenende einen australischen Staatsbürger verhaftet, der laut Europol der mutmaßliche Betreiber von „DarkMarket“ gewesen sein soll. Durch die Ermittlungen, die von der Zentralstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Koblenz geleitet wurden, konnten die Beamten den Marktplatz ausfindig machen und schließen, die Server abschalten und die kriminelle Infrastruktur beschlagnahmen – mehr als 20 Server in Moldawien und der Ukraine, die vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt werden. Hier ein Bericht bei TheVerge zu dem Thema.
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BKA geht gegen „Telegram-Darknet“ vor
Das Bundeskriminalamt (BKA) teilt mit, dass am 29. Oktober 2020 im Rahmen einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern insgesamt neun Chatgruppen im Messengerdienst „Telegram“ übernommen und sichergestellt wurden, dies dabei mit äusserst umfangreichen Ergebnissen:
(mehr …)Die bundesweiten Ermittlungen gegen Administratoren entsprechender Gruppen sowie dortige Händler werden seit Anfang Juni 2020 geführt und haben bislang zur Identifizierung von 28 Beschuldigten geführt, gegen die gestern Durchsuchungsbeschlüsse in 30 Objekten vollstreckt werden konnten. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln, gefälschten Dokumenten, illegal erlangten Daten und anderen inkriminierten Gütern über den Messengerdienst „Telegram“ betrieben zu haben (…) Im Rahmen der gestrigen Maßnahmen konnte die Kommunikation in insgesamt neun Chatgruppen des Messengers „Telegram“ mit ca. 8.000 Mitgliedern übernommen und sichergestellt werden, darunter u.a. „Silk Road“, „Marktplatz//Schwarzmarkt“, „GermanRefundCrew“ oder „Cracked Accounts Shop“.

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung 2020
Im Oktober 2020 wurde ein erneuter Gesetzentwurf für weitere Änderungen an der Strafprozessordnung bekannt. Diesmal geht es um vergleichsweise überschaubare Änderungen mit aber durchaus hoher Tragweite, speziell mit Blick auf das Darknet und die Kennzeichenerfassung. Im Folgenden ein kurzer erster Überblick über die wesentlichen geplanten Änderungen.
Links dazu:
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Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (2020)
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts im Bereich der §§176ff. StGB vorgelegt, mit dem dieser Teilbereich des Sexualstrafrechts modernisiert werden soll. Im Raum stehen erheblich angehobene Strafrahmen, sprachliche Modifikationen und auch erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ein Anlass, auf den derzeitigen Entwurf zu blicken.
Update: Im Oktober 2020 wurde die Entwurfsfassung der Bundesregierung veröffentlicht, heu hinzugekommen ist ein Sexpuppenverbot für kindlich aussehende Puppen.
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