Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG) und Technologien

  • Exportkontrolle und Sanktionsstrafrecht bei Technik und Software – Strafverteidigung auf Augenhöhe mit der Materie
  • Technologische Sachkunde aus der Praxis
  • Keine Fantasiegebühren
  • Pauschale Gebühren zur Planbarkeit in Projekten
  • Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht

Export awg

Technologien und Außenwirtschaftsstrafrecht

Der Export von Mikrochips, Software oder technologischem Know-how in Länder außerhalb der EU ist längst ein strafrechtsrelevantes Geschäftsfeld geworden. § 18 AWG, die EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821, die Russland-Sanktionspakete – dieses Normgeflecht ist komplex, dynamisch und mit der AWG-Novelle vom Februar 2026 erheblich verschärft worden.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht verteidige ich Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen rund um Exportkontrollverstöße – und ich kenne die technologische Seite des Problems aus eigener Erfahrung als Softwareentwickler. Das macht den Unterschied, wenn es darum geht, Ihren Fall wirklich zu durchdringen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Strafverteidigung im Außenwirtschaftsstrafrecht bei Technologien: § 18 AWG, Dual-Use, Embargos

Das Außenwirtschaftsstrafrecht gehört zu den technisch und rechtlich anspruchsvollsten Feldern der Strafverteidigung. Die Straftatbestände der §§ 17, 18 AWG sind Blankettnormen – sie verweisen auf ein dynamisches Geflecht aus nationalen und europäischen Regelwerken, das sich im Jahrestakt ändert. Wer verteidigt, muss nicht nur das Strafrecht beherrschen, sondern auch die EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die Russland-Sanktionsverordnungen, die AWV und – in vielen Fällen – die extraterritoriale Reichweite des US-amerikanischen EAR-Rechts. Unsere Kanzlei verteidigt bei:

  • Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (§ 18 Abs. 5 AWG), darunter Halbleiter, Software und Überwachungstechnologie
  • Vorwürfen der Sanktionsumgehung durch Drittlandsrouting, Strohmann-Strukturen oder falsche Endverwendungserklärungen (§ 18 Abs. 6a AWG)
  • Verfahren wegen leichtfertiger Exportkontrollverstöße nach dem neuen § 18 Abs. 8a AWG
  • Einziehungs- und Vermögensarrestverfahren im Kontext von Exportstraftaten
  • Verbandsbußgeldverfahren gegen Unternehmen nach § 130 OWiG

Als Fachanwalt für Strafrecht und für IT-Recht – und als Softwareentwickler – durchdringe ich technische Sachverhalte auf einer Ebene, die in der klassischen Strafverteidigung selten ist. Ob es um die Frage geht, ab welchem technischen Parameter ein Chip oder eine KI-Anwendung unter Anhang I der Dual-Use-Verordnung fällt, ob ein immaterieller Software-Transfer als Ausfuhr im Rechtssinne zu werten ist oder ob eine Cloud-API als technische Unterstützung genehmigungspflichtig war: diese Fragen entscheide ich nicht durch Rückfragen an einen Sachverständigen, sondern durch eigene Sachkunde.


Stehen Sie selbst oder Ihr Unternehmen im Fokus eines Ermittlungsverfahrens wegen Exportkontrollverstößen? Oder wollen Sie präventiv prüfen lassen, ob Ihre aktuelle Praxis beim Export von Software oder Technologie den verschärften Anforderungen des AWG 2026 standhält? Kontaktieren Sie uns – diskret, direkt und ohne Umwege.

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und herausragender Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, digitale beweismittel, Wirtschaftsstrafrecht & Softwarerecht

Sie stehen unter Ermittlungsdruck – wir kennen das Recht und die Technik.

Wenn Zollfahndung oder Staatsanwaltschaft ermitteln, geht es schnell: Durchsuchungen, Vermögensarreste, beschlagnahmte Server, gesperrte Bankkonten. Im Außenwirtschaftsstrafrecht sind diese Maßnahmen Standard, und die wirtschaftlichen Konsequenzen können ein Unternehmen innerhalb von Tagen in existenzielle Schwierigkeiten bringen – noch bevor es zu einer Anklage kommt.

Wir handeln sofort. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Durchsuchung und Beschlagnahme, sichern Ihre Rechte gegenüber den Behörden, analysieren die zugrundeliegende Güterklassifizierung und begleiten Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der Akteneinsicht bis zum letzten Verhandlungstag. Dabei profitieren unsere Mandanten davon, dass wir sowohl das materielle Außenwirtschaftsstrafrecht als auch die technologischen Sachverhalte – Software, Halbleiter, Dual-Use-Klassifizierung, immaterielle Technologietransfers – eigenständig beurteilen können.

Außenwirtschaftsstrafrecht benötigt Verteidiger, die die Materie beherrschen. Nicht drei davon, sondern einen, der alle Ebenen zusammenhält.



News zum AWG