Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG) und Technologien
- Exportkontrolle und Sanktionsstrafrecht bei Technik und Software – Strafverteidigung auf Augenhöhe mit der Materie
- Technologische Sachkunde aus der Praxis
- Keine Fantasiegebühren
- Pauschale Gebühren zur Planbarkeit in Projekten
- Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht

Technologien und Außenwirtschaftsstrafrecht
Der Export von Mikrochips, Software oder technologischem Know-how in Länder außerhalb der EU ist längst ein strafrechtsrelevantes Geschäftsfeld geworden. § 18 AWG, die EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821, die Russland-Sanktionspakete – dieses Normgeflecht ist komplex, dynamisch und mit der AWG-Novelle vom Februar 2026 erheblich verschärft worden.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht verteidige ich Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen rund um Exportkontrollverstöße – und ich kenne die technologische Seite des Problems aus eigener Erfahrung als Softwareentwickler. Das macht den Unterschied, wenn es darum geht, Ihren Fall wirklich zu durchdringen.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Strafverteidigung im Außenwirtschaftsstrafrecht bei Technologien: § 18 AWG, Dual-Use, Embargos
Das Außenwirtschaftsstrafrecht gehört zu den technisch und rechtlich anspruchsvollsten Feldern der Strafverteidigung. Die Straftatbestände der §§ 17, 18 AWG sind Blankettnormen – sie verweisen auf ein dynamisches Geflecht aus nationalen und europäischen Regelwerken, das sich im Jahrestakt ändert. Wer verteidigt, muss nicht nur das Strafrecht beherrschen, sondern auch die EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die Russland-Sanktionsverordnungen, die AWV und – in vielen Fällen – die extraterritoriale Reichweite des US-amerikanischen EAR-Rechts. Unsere Kanzlei verteidigt bei:
- Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (§ 18 Abs. 5 AWG), darunter Halbleiter, Software und Überwachungstechnologie
- Vorwürfen der Sanktionsumgehung durch Drittlandsrouting, Strohmann-Strukturen oder falsche Endverwendungserklärungen (§ 18 Abs. 6a AWG)
- Verfahren wegen leichtfertiger Exportkontrollverstöße nach dem neuen § 18 Abs. 8a AWG
- Einziehungs- und Vermögensarrestverfahren im Kontext von Exportstraftaten
- Verbandsbußgeldverfahren gegen Unternehmen nach § 130 OWiG
Als Fachanwalt für Strafrecht und für IT-Recht – und als Softwareentwickler – durchdringe ich technische Sachverhalte auf einer Ebene, die in der klassischen Strafverteidigung selten ist. Ob es um die Frage geht, ab welchem technischen Parameter ein Chip oder eine KI-Anwendung unter Anhang I der Dual-Use-Verordnung fällt, ob ein immaterieller Software-Transfer als Ausfuhr im Rechtssinne zu werten ist oder ob eine Cloud-API als technische Unterstützung genehmigungspflichtig war: diese Fragen entscheide ich nicht durch Rückfragen an einen Sachverständigen, sondern durch eigene Sachkunde.
Stehen Sie selbst oder Ihr Unternehmen im Fokus eines Ermittlungsverfahrens wegen Exportkontrollverstößen? Oder wollen Sie präventiv prüfen lassen, ob Ihre aktuelle Praxis beim Export von Software oder Technologie den verschärften Anforderungen des AWG 2026 standhält? Kontaktieren Sie uns – diskret, direkt und ohne Umwege.
Sie stehen unter Ermittlungsdruck – wir kennen das Recht und die Technik.
Wenn Zollfahndung oder Staatsanwaltschaft ermitteln, geht es schnell: Durchsuchungen, Vermögensarreste, beschlagnahmte Server, gesperrte Bankkonten. Im Außenwirtschaftsstrafrecht sind diese Maßnahmen Standard, und die wirtschaftlichen Konsequenzen können ein Unternehmen innerhalb von Tagen in existenzielle Schwierigkeiten bringen – noch bevor es zu einer Anklage kommt.
Wir handeln sofort. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Durchsuchung und Beschlagnahme, sichern Ihre Rechte gegenüber den Behörden, analysieren die zugrundeliegende Güterklassifizierung und begleiten Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der Akteneinsicht bis zum letzten Verhandlungstag. Dabei profitieren unsere Mandanten davon, dass wir sowohl das materielle Außenwirtschaftsstrafrecht als auch die technologischen Sachverhalte – Software, Halbleiter, Dual-Use-Klassifizierung, immaterielle Technologietransfers – eigenständig beurteilen können.
Außenwirtschaftsstrafrecht benötigt Verteidiger, die die Materie beherrschen. Nicht drei davon, sondern einen, der alle Ebenen zusammenhält.
News zum AWG
- KI unter Verschluss: US-Exportkontrolle stoppt Anthropics Fable 5 und Mythos 5
Per Exportkontroll-Anordnung zwang das US-Handelsministerium Anthropic, seine Top-Modelle Fable 5 und Mythos 5 für alle Nutzer vom Netz zu nehmen — weil sich der Zugang ausländischer Staatsangehöriger technisch nicht sauber sperren ließ. KI-Modellgewichte sind zunehmend Exportgüter und das erinnert frappierend an den PGP-Streit der 1990er Jahre. - AWG und Software: Wenn Code-Commit zum Strafverfahren wird
Das Exportkontrollrecht ist mit der AWG-Novelle 2026 vom Spezialgebiet zum handfesten Strafrechtsrisiko für jeden geworden, der Software, Halbleiter oder technisches Know-how über die EU-Grenze bewegt. Wer ohne Genehmigung liefert, falsche Endverwendungserklärungen akzeptiert oder über Drittstaaten routen lässt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren — und Unternehmensgeldbußen bis 40 Millionen Euro. - EuGH klärt Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Geldwäscheverstößen
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 in der Rechtssache C-291/24 markiert einen bedeutenden Einschnitt in der Auslegung der EU-Geldwäscherichtlinie: Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen juristische Personen für Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten haftbar gemacht werden können – und ob nationale Regelungen, die eine vorherige individuelle Schuldzuweisung an natürliche Personen verlangen,… EuGH klärt Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Geldwäscheverstößen weiterlesen - Verstöße gegen das Russland-Embargo 2026
Aktuelle Festnahmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Russland-Embargo zeigen, dass sich die Strafverfolgung im Sanktionsrecht von der Randnotiz zum Kernbereich moderner Wirtschaftsstrafverfahren entwickelt hat. Wer exportiert, finanziert oder berät, steht längst im Fokus spezialisierter Ermittler – mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Risiken. - Softwareentwicklung und Zollwert: Immaterielle Leistungen steigern Warenwert
Ein älteres, gleichwohl interessantes Urteil des Finanzgerichts München (AZ 14 K 2609/18) zeigt, wie komplex die Bewertung von Software im Rahmen der Zollabfertigung sein kann. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Entwicklungskosten für Software, die ein Importeur einem drittländischen Hersteller unentgeltlich zur Verfügung stellt, dem Zollwert der eingeführten Ware hinzugerechnet werden müssen. Die Entscheidung des… Softwareentwicklung und Zollwert: Immaterielle Leistungen steigern Warenwert weiterlesen - Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?
Aktuelle Recherchen eines internationalen Journalistenverbunds, an dem unter anderem NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung maßgeblich neben LeMonde beteiligt waren, decken auf, wie Russland sein Atomwaffenarsenal in der Region wohl mit westlicher Technologie absichert. Im Fokus der Recherchen „Russian Secrets“ steht ein geheimes Unterwasser-Spähsystem namens „Harmonie“, das darauf ausgelegt ist, feindliche U-Boote frühzeitig zu erkennen… Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr? weiterlesen

