Darknet-Verkäufer bei fingierter Übergabe festgenommen

Ich habe einen längeren Beitrag zur Thematik Darknet und Ermittlungsverfahren im Darknet vor einiger Zeit verfasst, in dem ich auch etwas zum Entdeckungsrisiko geschrieben habe. Bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern findet sich eine Pressemitteilung, die nochmals verdeutlich, dass gerade beim Warenverkauf die physische Übergabe der Ware einen erheblichen Ansatzpunkt für Ermittler bietet.

Pressemitteilung der ZCB: Waffenkäufer bei fingierter Übergabe festgenommen

Nach langwierigen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen, weiterer Polizeibehörden und der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde am 21.08.2018 ein 49-jähriger Waffeninteressent bei einer fingierten Waffenübergabe im Bereich Bad Grönenbach durch ein Spezialeinsatzkommando der Bayerischen Polizei widerstandslos vorläufig festgenommen. Der Beschuldigte soll sich über einige Monate im um den Kauf mehrerer illegaler Handfeuerwaffen mit Schalldämpfer und Munition bemüht haben. 

Der aus dem Bereich Augsburg stammende Deutsche hatte einen höheren vierstelligen Bargeldbetrag bei sich. Damit wollte er nach derzeitigem Ermittlungsstand die georderten Waffen bezahlen. Das Bargeld wurde zur Vorbereitung der beschlagnahmt. Bei einer anschließenden der Wohnung und des Fahrzeugs des Beschuldigten fanden die Beamten im Pkw eine Faustfeuerwaffe mit Schalldämpfer und Munition. Da der Beschuldigte für diese keine Erlaubnis hatte, wurde sie sichergestellt. 

Die weiteren Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der nicht vorbestrafte IT-Angestellte hat sich zu den Tatvorwürfen geäußert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch keine Hinweise auf mit den bestellten Waffen geplante weitere Straftaten vor. Auf Anordnung der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde der Beschuldigte am 22.08.2018 dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt. Ihm liegen Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last. Das Gesetz sieht dafür eine von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

Dieses herausgehobene zeigt, dass auch das Darknet kein rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden auf Dauer verborgen bleiben. Die Spezialisten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln gemeinsam daran, die dahinter stehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit war es im Ergebnis in diesem Fall möglich, die Verbreitung von illegalen Schusswaffen über Cyberangebote zu verhindern. 

Weitere Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. 

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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