Soforthilfe NRW Betrug: Folgen bei Subventionsbetrug durch Corona-Soforthilfe

durch Corona-Soforthilfe: Ich hatte bereits vor einigen Wochen vor einem allzu arg- und sorglosen Umgang mit den Corona-Soforthilfen gewarnt. Inzwischen verdichten sich bei mir die Informationen dahingehend, dass hier erheblicher Ärger absehbar ist. Wunderlich ist alleine, wie dümmlich sich der ein oder andere angestellt hat. Es verbleibt der dringende Rat: Suchen Sie umgehend Beratung, wenn Sie Schindluder mit der Soforthilfe betrieben haben. Die Strafanzeigen laufen längst – von sicherlich unerwarteter aber für Profis vorhersehbarer Stelle.

Corona-Subventionsbetrug: Anzeigen wegen Soforthilfe-Betruges

Dazu muss man wissen, dass Strafverteidiger üblicherweise recht gut vernetzt sind – in alle Richtungen, insbesondere gehören gute Netzwerke zu Steuerberatern und -Abteilungen bei Banken für einen Wirtschaftsstrafrechtler aus meiner Sicht zum „guten Ton“.

Und so verdichten sich bei mir seit einiger Zeit die Informationen, dass zunehmend Strafanzeigen von Banken erstattet werden, wegen offensichtlichen Missbrauchs der Corona-Soforthilfe. Nun mag es den ein oder anderen Laien überraschen, aber Banken haben nicht zuletzt wegen der enormen Auflagen durch das Geldwäschegesetz ein Auge auf das, was da auf Konten passiert. Und wenn dann jemand, der bereits seit deutlich vor Corona in einem Insolvenzverfahren steckte plötzlich 9000 Euro Soforthilfe erhält, fällt das auf. Ebenso, wenn solches Geld auf Konten von Minderjährigen eingeht oder langjährige HartzIV-Bezieher plötzlich den Zuschuss erhalten.

Corona-Soforthilfe zurückzahlen?

Die geschilderten Beispiele sprechen für ein offenkundig böswilliges Vorgehen. Doch auch im Übrigen haben die letzten Wochen bei mir gezeigt, dass ganz offenkundig die meisten glauben, es handele sich um ein Geschenk aus heiterem Himmel. Ich sage es nochmals ausdrücklich: Dem ist nicht so! Es handelt sich um eine Zuwendung nach Billigkeit-Maßstäben und die kann zumindest anteilig, sofern nicht verbraucht oder zu hoch angesetzt, zurück gefordert werden. Mein Rechenbeispiel aus dem ursprünglichen Beitrag hat immer noch Gültigkeit. Aber leider ist dies für viele wohl schon zu komplex, inzwischen musste ich merken, dass manche Betroffene, obwohl Unternehmer, immer noch nicht verstanden haben, dass die Soforthilfe voll zu versteuern ist.

Folgen eines Subventionsbetruges

Die Folgen können drastisch sein und für Betroffene durchaus existenziell. Lesen Sie dazu in meinem Beitrag zur Subventionsbetrug unter „Folgen“ im Allgemeinen nach.

Beim Corona-Subventionsbetrug muss man dabei sehen, dass gerade nicht automatisch eine im Raum steht. Vielmehr wird man mit der Diskussion rechnen müssen, ob nicht ein besonders schwerer Fall eines Subventionsbetruges vorlag – mit dem Ergebnis, dass plötzlich eine von mindestens 6 Monaten im Raum steht. Dabei werden gerade Laien schnell darüber stolpern, dass ein „großes Ausmaß“ erforderlich ist und darauf verweisen, dass dies bei 9.000 Euro (brutto) kaum anzunehmen sein dürfte. Der hat aber gerade klargestellt, dass das „große Ausmaß“ sich nicht betragsmäßig festlegen lässt und es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände ankommt (siehe BGH, 1 StR 235/14). Darüber hinaus, im Hinblick auf die besondere Notsituation der Corona-Krise, dürfte man mit einer Diskussion zu einem „unbenannten besonders schweren Fall“ rechnen müssen. Jedenfalls mit Blick auf die Soforthilfe und im Gesamtbild der Corona-Krise wäre es ein fataler Fehler, hier mit einer (kleinen) Geldstrafe zu rechnen. Es dürfte deutlich ungemütlicher werden.

Rechtswidrige Soforthilfe kann man nicht behalten

Was mich mit am meisten überrascht ist die Dreistigkeit mancher: Ernsthaft scheinen sich manche Gedanken zu machen, ob man nicht eine Geldstrafe erhält die sich im Vergleich zur Soforthilfe dann immer noch „rechnet“. Wer so denkt, hat unser Strafsystem nicht verstanden: Rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile werden vollständig eingezogen, die rechtswidrig erhaltene Soforthilfe wird – abgesehen davon dass sie zurückgefordert werden kann – so oder so eingezogen und ist weg. Warum ich nicht zwingend mit einer Geldstrafe rechnen würde, habe ich oben ausgeführt, bei einer Bewährungsstrafe muss das Risiko einer zusätzlichen Geldauflage gesehen werden. Da „rechnet“ sich nichts, es wird nur schlimmer.

Fazit: Warten Sie bei möglichen Corona-Subventionsbetrug nicht ab!

Wer rechtswidrig die Soforthilfe erhalten hat wird erwischt, daran besteht aus meiner Sicht kein Zweifel. Wenn man sich für besonders schlau gehalten hat und etwa das Konto seines Kindes genutzt hat zur Auszahlung – oder längst im Insolvenzverfahren steckte – wird im Zweifel bereits eine Anzeige über die Hausbank raus sein. „Kopf in den Sand“ hilft jetzt nicht, je schneller man hier reagiert, umso eher kann man zumindest noch etwas Boden gewinnen. Wer aber nur noch abwartet, bis irgendwann in den nächsten Wochen oder Monaten Post der Staatsanwaltschaft eintrifft, der dürfte sich zu Recht Sorgen machen müssen, ob er zu einem von vielen Exempeln der Justiz wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.