Haftung der Werbeagentur bei Erstellung einer Webseite

Es ist so selbstverständlich – sollte man meinen: Wer sich für seine erbrachte Leistung entlohnen lässt, sollte bei der Bemessung seines Lohns auch immer im Auge haben, welche dauerhaften Risiken bestehen, die ggfs. aufgefangen werden müssen. Mich erschrickt dabei zunehmend, wie viele Agenturen oder Einzelunternehmer Designs oder ganze Webseite entwerfen und dabei schlicht unrealistisch abrechnen.

Allgemeiner Überblick

Das aus meiner Sicht – mit Blick auf meine Tätigkeit – grösste Risiko ist dabei die Problematik von Rechten Dritter. So sagt §633 III BGB:

Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.

Sprich: Es liegt ein Mangel vor, wenn irgendein Dritter Rechte anmelden kann, die eigentlich problemlos sein sollten. Einfachstes Beispiel: Ein fremdes Bild wurde genutzt, ohne dass der Urheber eine Nutzungslizenz erteilt hat. Komplizierter wird es, wenn man an die verschiedenen Komponenten einer Webseite denkt, was da alles Schutz genießen kann habe ich hier in aller Kürze dargestellt.

Wenn nun ein solcher Mangel vorliegt, also etwa Rechte Dritter vorhanden sind, und der Kunde der Agentur wird von diesen Dritten in Anspruch genommen, dann kann der Kunde diese Kosten, sofern Sie auf dem Mangel beruhen, von der Agentur im Zuge des Schadensersatzes einfordern. Man nennt das dann auch Regress.

Realität für Agenturen: Sauber arbeiten alleine reicht nicht

Man kann es sich einfach machen und darauf verweisen, dass man natürlich immer sorgfältig arbeitet. Und nur Bilder aus „legalen Quellen“ verwendet. Seltsamerweise sagt das in meinen Fällen jeder und man fragt sich irgendwann, wo die ganzen Abmahnungen herkommen.

Fakt ist, dass unser Urheberrecht an dem Punkt in seiner Intention erheblich von der Lebenswirklichkeit abweicht. Die Rechtsprechung fordert heute weiterhin, dass der Verwender die Rechtekette im Zweifelsfall nahtlos nachzuprüfen hat. Dass man aber im Alltag gar nicht mit vertretbarem Aufwand prüfen kann, ob derjenige, der einem da Nutzungsrechte an dem Bild eingeräumt hat – ggfs. gegen Zahlung – auch wirklich der Urheber bzw. Berechtigte ist, interessiert schlichtweg nicht. Wenn man dann auf manche meiner Fälle blickt, wo es gar nicht um das Bild insgesamt geht, sondern wo der Vorwurf ist, dass der eigentliche Urheber bei der Erstellung seines Bildes auf ein anderes Bild unerlaubt zurück gegriffen hat, merkt man wie schwierig das wirklich ist.

Auch kann man dann seinerseits den (vermeintlichen) Urheber dann wiederum in Anspruch nehmen, welchen Erfolg es aber verspricht, in einer X-Beliebigen Stockbilderdatenbank den (hier fiktiven) User „bussybärchen86“ auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen sei dahin gestellt.

Werbeagenturen müssen Preise der (juristischen) Haftungs-Realität anpassen

Letztlich müssen sich Webdesigner und Agenturen mit dem Gedanken auseinandersetzen, Abmahnungen schlicht einzuplanen. Eine durchschnittliche wegen einer nicht übermäßig lang genutzten Abbildung ohne Nutzungslizenz bringt es auf gut und gerne 600 Euro bis 800 Euro. Wenn der (ehemalige) Kunde sich nun einen Rechtsanwalt zur Bearbeitung der Abmahnung nimmt, kommen dessen Kosten noch dazu. Und die Tätigkeit des Anwalts wegen des Einforderns des Schadensersatzes bei der Agentur kommt am Ende auch noch drauf. Das Kostenrisiko bei einem Bild im Regressfall darf daher nach meiner Ansicht gerne in der Summe mit 1000 Euro angesetzt werden. Und dabei werden einige Kollegen bei dieser Zahl eher müde lächeln, denn diese Summe ist vielleicht realistisch, aber eher im unteren Bereich dessen anzusiedeln, was man erwarten darf.

Wenn man dem nun entgegenhält, dass ich Webseitenverträge gesehen habe, wo ganze 300 Euro für eine umfassende Webseite geflossen sind, merkt man, dass zwischen Umsatz und Haftungsrisiko ein erhebliches Gefälle liegt.

Beiträge zur Haftung von Werbeagenturen

Die Haftung von Werbeagenturen ist in unserem Blog in mehreren Beiträgen aufbereitet, in denen wir uns exemplarisch mit ausgewählten, wichtigen Punkten der Agentur-Haftung beschäftigen:

Fazit zur Haftung der Werbeagentur bei Webseitenerstellung

Der Ratschlag kann nur sein, einen realistischen Blick zu haben und nicht nur eigene Qualität und Zeitaufwand, sondern eben auch das Haftungsrisiko einzukalkulieren. Dabei kann man als Anbieter natürlich nicht bei jedem Auftrag die Kosten für eine Abmahnung pauschal aufschlagen – das Ergebnis wären vollkommen unrealistische Preise. Aber man sollte beispielsweise überlegen, ein geeignetes Versicherungsprodukt zu buchen, und die hier entstehenden Kosten umzulegen. Oder man rechnet mit einer Abmahnung „auf X Aufträge“ um sodann pro Auftrag entsprechende Kosten aufzuschlagen. Dies wäre aber letztlich unrealistisch und wahrscheinlich nicht günstiger als ein Versicherungsprodukt – wohl aber riskanter.

Anders herum ist natürlich auch der Kunde, der Auftraggeber, gefragt. Die Gefahr einer Abmahnung trifft naturgemäß den Betreiber der Webseite. Wenn ich als Kunde auf einen Anbieter setze, der mir für unrealistisch niedrige Beiträge eine Webseite erstellt, darf ich mich am Ende nicht wundern, wenn im Rechtsstreit dieser nicht Liquide ist und Probleme hat, meine berechtigten Forderungen zu begleichen.

In jedem Fall an der Stelle der Aufruf, dass sich die Agenturen dem Thema widmen. Die Abmahnungen im Bereich der Bilder nehmen nach meinem Empfinden derzeit eher zu als ab – und im gewerblichen Umfeld ist der Regress-Fall jedes Mal quasi vorprogrammiert. Ich selbst bin inzwischen mehr mit Regress-Fällen (auf beiden Seiten) als mit Abmahnungen wegen Bildnutzung beschäftigt.

Dazu bei uns:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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