Wem gehören die Kundendaten, wenn der Newsletter-Dienstleister insolvent geht?

werden nicht selten technisch durch externe Unternehmen betreut. Das heisst, man kann Anmeldemasken und Datenbank durch ein externes Unternehmen betreuen lassen und sich selbst als Werbender ganz auf den Inhalt und die Vermarktung konzentrieren, ohne sich um die Technik sorgen zu müssen. Doch was, wenn der technische Anbieter plötzlich insolvent geht und die bei ihm liegenden nicht vom Insolvenzverwalter heraus gegeben werden? Das OLG Düsseldorf (I-6 U 241/11) hat diesbezüglich nun korrekt entschieden:

Persönliche Daten, die Kunden über die Homepage eines Unternehmens eingeben, um sich für den Bezug eines elektronischen Newsletters dieses Unternehmens an- oder abzumelden, sind im Falle der des technischen Dienstleisters, der den Versand des Newsletters abgewickelt hatte, gemäß §§ 667 1. Alt., 675 BGB i.V.m. § 47 InsO von dem Insolvenzverwalter auszusondern und an das Unternehmen herauszugeben.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.