Das Oberlandesgericht Köln (2 Ws 466/12) hat klar gestellt, dass es einen allgemeinen Grundsatz dahin gehend, dass einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger deswegen beizuordnen ist, weil auch der Mitangeklagte einen hat, nicht gibt.
Sprich: Wenn der eine einen Pflichtverteidiger bekommt (etwa weil Sach- und Rechtslage nicht kompliziert sind, einer aber „auf Bewährung“ war), muss der andere nicht zwingend einen beigeordnet bekommen. Aber: Bei besonderen Konstellationen kann aus Gründen der Waffengleichheit die Beiordnung einer Pflichtverteidigers geboten sein, etwa wenn der Mitangeklagte anwaltlich verteidigt wird und die Angeklagten sich gegenseitig belasten!
Pflichtverteidiger-Kontakt
- Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles, wenn die Sache für uns geeignet ist!
- Wir stehen grundsätzlich für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung im Bezirk des Landgerichts Aachen. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen.
- Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
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