KidFlix zerschlagen: Die Plattform ist offline – die Ermittlungen laufen weiter

Anfang April 2025 wurde öffentlich, was sich in internationalen Ermittlerkreisen seit Monaten abzeichnete: Die Streamingplattform KidFlix, eine der größten bekannten Plattformen für kinderpornografische Inhalte im , ist zerschlagen. Der Name erinnerte bewusst an etablierte Streamingdienste – und genau das war das perfide Konzept: einfach zugänglich, bequem, international und scheinbar anonym. Doch diese Anonymität war trügerisch.

Seit 2022 hatte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) gemeinsam mit dem Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie (ZKI) im Darknet gegen die Plattform ermittelt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol, dem Bundeskriminalamt sowie Ermittlern aus 38 Staaten. Was nun ans Licht kommt, lässt erahnen, wie systematisch und professionell hier weltweit agiert wurde: Über 91.000 Videos, rund 6.300 Stunden Material, teils schwerster sexueller Missbrauch – und über 1,8 Millionen registrierte Nutzer, die zeitweise Zugriff hatten.

Die Plattform setzte auf Bezahlung mit Kryptowährungen und kombinierte dieses System mit einem Belohnungsmechanismus: Wer selbst Inhalte hochlud, konnte sich damit Zugang „verdienen“. Auf den ersten Blick wirkte das für Nutzer sicher. Doch diese vermeintliche Sicherheit wurde durch die akribische Arbeit der Ermittlungsbehörden Stück für Stück erschüttert.

Mehr als 1.390 Tatverdächtige identifiziert – 79 Festnahmen weltweit

Im Rahmen der „Operation Stream“ wurden bislang 79 Personen festgenommen – in Deutschland, den USA, Europa, aber auch in Australien und Südamerika. Dazu kommen 96 Hausdurchsuchungen in Deutschland, verteilt über 13 Bundesländer, darunter auch zahlreiche Maßnahmen in Bayern. In vielen Fällen wurde das familiäre Umfeld unmittelbar überprüft, Kinder in Obhut genommen, Hinweise auf akute Gefährdung konsequent verfolgt.

Ein Szenario, das auch auf bislang nicht identifizierte Nutzer zukommen kann

Was hier besonders deutlich wird: Die Ermittlungen laufen weiter – mit Hochdruck. Die Behörden arbeiten sich durch sichergestellte Daten, analysieren Wallet-Adressen, Kommunikationsverläufe, Metadaten. Dass bereits mehr als 1.390 Nutzer identifiziert wurden, obwohl viele Verschleierungsmaßnahmen wie Mixing-Dienste oder anonyme Kryptowährungen genutzt wurden, zeigt: Wer glaubt, sich durch Technik unsichtbar machen zu können, irrt.

Dabei steht nicht nur der Besitz oder das Ansehen im Fokus – die Plattform ist so ausgelegt, dass allein das „Zuschauen“ Spuren hinterlässt. Selbst wer nur kurz „angemeldet“ war, steht potenziell im Fadenkreuz der Ermittler.

Was erwartet Nutzer, wenn sie ins Visier geraten?

Wer auf einer Plattform wie KidFlix identifiziert wird – sei es durch IP-Adressen, Wallet-Spuren oder Daten aus beschlagnahmten Servern – muss mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen:

  • : Frühmorgens, unangekündigt, mit IT-Forensikern und gegebenenfalls Spürhunden. Gesucht wird nach allen Datenträgern – auch versteckten oder verschlüsselten.
  • aller Geräte: Smartphones, Laptops, USB-Sticks, Router – alles geht mit. Auch Cloudzugänge werden gesichert.
  • Familienüberprüfung: Lebt ein Kind im Haushalt, steht sofort der Kinderschutz im Fokus. In etlichen Fällen wurden Kinder direkt nach der in Obhut genommen.
  • Langfristige Ermittlungen: Die Auswertung digitaler Spuren kann Monate oder Jahre dauern – mit potenziellen Folgeermittlungen, auch gegen Kontaktpersonen.
  • Stigma und Strafmaß: Der Vorwurf der Verbreitung oder des Besitzes kinderpornografischer Inhalte bringt nicht nur Freiheitsstrafen mit sich – auch sozialer Ausschluss, berufliche Folgen und öffentliches Ansehen sind unwiderruflich zerstört.

Fazit: Wer auf „KidFlix“ war, sollte sich keine Illusionen machen

Die Ermittlungen gegen KidFlix stehen exemplarisch für eine neue, deutlich effektivere Phase der internationalen Cybercrime-Bekämpfung. Es ist naiv, zu glauben, man könne sich in solchen Plattformen dauerhaft verstecken.

Für Betroffene, die nun Sorge haben, entdeckt zu werden, gilt: Die Uhr tickt. Es gibt in diesen Fällen keinen „sicheren Abstand zur Tat“, keine , keine Gnade. Es geht hier nicht um Bagatelldelikte, sondern um die systematische Verwertung des Leids von Kindern. Und genauso agieren Staatsanwaltschaften: Die Plattform ist offline – aber das Netz zieht sich zu. Erfahrungsgemäß findet man bei diesen Plattformen immer Ermittlungsansätze und die werden auch genutzt.

Wer sich dort registrierte, Videos streamte oder gar Inhalte hochlud, steht in einem datengetriebenen Raster, das nun systematisch abgearbeitet wird.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
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