LG Berlin: Unterlassungsanspruch gegen Blog-Provider

Nun also auch das Landgericht Berlin (27 O 335/11): Hier wurde festgestellt, dass der Betreiber einer Blogging-Plattform (in diesem Fall Google für Blogger.com) nach In-Kenntnis-Setzung einer Rechtsverletzung in einem Blog als Störer in Anspruch genommen werden kann, wenn nichts unternommen wird. In diesem Fall erging eine einstweilige Verfügung.

Das ist nicht das erste Mal, dass Google so etwas erlebt hat, kürzlich hatte auch das Landgericht Köln (28 O 402/10) entsprechend entschieden, ich hatte hier dazu berichtet sowie das OLG Hamburg bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen  (7 U 70/09, hier besprochen).

Im Ergebnis ist festzustellen, dass man sich zunehmend bei Problemen wehren kann, wenn man es konsequent durchzieht. Allerdings bleibt letztlich das – nicht zu vernachlässigende – faktische Problem der Durchsetzung. Eine einstweilige Verfügung in Deutschland ist das eine, die Durchsetzung in Kalifornien das andere.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Kontaktieren Sie mich für eine Beratunginformieren Sie sich hier über meine Arbeit in der Strafverteidigung oder meine Beratung im IT-Recht inklusive IT-Compliance.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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