Fahrtenbuchauflage für gewerbliche Fahrzeugvermietung

Das Hamburgisches Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 01.12.2020, 4 Bs 84/20, zur Fahrtenbuchauflage klargestellt:

  • Eine gewerbliche Fahrzeugvermietung ist im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO jedenfalls (Mit-)Halterin der auf ihren Namen zugelassenen Mietfahrzeuge, wenn sie selbst – und nicht die von selbständigen Handelsvertretern betriebenen Mietstationen – die Nutzungen aus der Verwendung der Fahrzeuge zieht, die Kosten für deren Unterhaltung und den laufenden Betrieb trägt und eine zumindest mittelbare tatsächliche Verfügungsgewalt über die Fahrzeuge innehat.
  • Der mit einer Fahrtenbuchauflage verfolgte Zweck – vorbeugende Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs durch eine rasche Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften – kann auch bei Mietfahrzeugen erreicht werden.
  • Die mit der Fahrtenbuchauflage verfolgten Zwecke der Gefahrenprävention sind öffentliche Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO.
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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