Facebook: Azubi verliert Job wegen Beleidigung des Arbeitgebers

Kurz: Das LAG Hamm (3 Sa 644/12) hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum (3 Ca 1283/11, hier besprochen) aufgehoben. Es ging um einen Azubi, der seinen Chef auf Facebook beleidigt hat, letztlich aber trotz Kündigung seinen Job bzw. seine Ausbildungsstelle behielt. Der Grund: Das Arbeitsgericht Bochum sah bei einem Auszubildenden den Ausbilder in einer charakterlichen Förderpflicht, wozu auch gehört, bei Fehltritten nicht sofort mit einer Kündigung zu reagieren, sondern ggfs. auf Fehltritte korrigierend einzuwirken.

Das LAG Hamm sieht dies zwar genauso, hier ging es aber um einen Sonderfall: Der Auszubildende war immerhin 27 Jahre alt. Während das Arbeitsgericht in Bochum daran keinen Anstoß nahm („die Förderpflicht besteht immer“), sah hier das LAG Hamm eine Lebenserfahrung bei dem Auszubildenden, die die charakterliche Förderpflicht stark eineingte.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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