Die versteckten Kosten des Klimawandels: Eine ökonomische Verpflichtung

Der Klimawandel ist nicht nur eine der drängendsten Umwelt- und sozialen Herausforderungen unserer Zeit, sondern auch eine erhebliche wirtschaftliche Last, die auf globalen Prognosen der makroökonomischen Schäden basiert. Diese werden typischerweise durch die Auswirkungen von durchschnittlichen jährlichen und nationalen Temperaturen über lange Zeiträume hinweg bewertet.

Doch eine neuere Studie, durchgeführt von Maximilian Kotz, Anders Levermann und Leonie Wenz, geht noch einen Schritt weiter, indem sie sub-nationale Schäden durch Temperatur- und Niederschlagsänderungen einbezieht, was tägliche Variabilität und Extreme berücksichtigt. Ihre Ergebnisse zeigen, dass die Weltwirtschaft bereits einer Einkommensminderung von 19% innerhalb der nächsten 26 Jahre gegenübersteht, unabhängig von zukünftigen Emissionsentscheidungen. Die Analyse macht deutlich: Klimaschutz hat wichtige gesellschaftliche Implikationen – und damit auch juristische.

Ökonomische Schäden: Tiefgreifend und unvermeidbar

Die Studie, veröffentlicht im renommierten Journal „Nature“, verwendet empirische Erkenntnisse aus mehr als 1.600 Regionen weltweit über die letzten 40 Jahre, um sub-nationale Schäden zu prognostizieren. Diese Schäden ergeben sich hauptsächlich durch Veränderungen in der Durchschnittstemperatur.

Durch die Berücksichtigung weiterer klimatischer Komponenten steigen die Schätzungen um etwa 50% und führen zu einer stärkeren regionalen Heterogenität. Besonders bemerkenswert ist, dass die größten Verluste in Regionen mit niedrigeren historischen Emissionen und niedrigerem heutigen Einkommen auftreten – ein klarer Hinweis auf die Ungerechtigkeit des Klimawandels.

Politische und wirtschaftliche Implikationen

Die Ergebnisse dieser Studie sind entscheidend für öffentliche und politische Debatten über Anpassung, Milderung und Klimagerechtigkeit. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit, Anpassungsstrategien auf der Grundlage des Verständnisses ihrer zukünftigen Größe und räumlichen Verteilung zu rechtfertigen und zu planen.

Außerdem sind sie von Bedeutung für wichtige gesellschaftliche Akteure, einschließlich Regierungen, Zentralbanken und private Unternehmen, die zunehmend die Einbeziehung von Klimarisiken in ihre makroökonomischen Prognosen fordern, um adaptive Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Ein Aufruf zu dringendem Handeln

Die Studie liefert nicht nur eine solide wissenschaftliche Basis zur Unterstützung der Dringlichkeit von Klimamaßnahmen, sondern betont auch, dass die Kosten für die Milderung der globalen Erwärmung auf 2°C bereits jetzt weit unter den Kosten liegen, die durch Nichtstun entstehen würden. Diese Erkenntnis sollte ein Weckruf für Politik und Gesellschaft sein, um verstärkte und effektive Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen und damit langfristige ökonomische und soziale Stabilität zu gewährleisten.

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Blog zum Umweltstrafrecht

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Fazit & Auswirkungen

Die hier nur angerissene Analyse ist ein entscheidender Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels. Sie zeigt auf, dass wir nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus rein wirtschaftlichen Gründen verpflichtet sind, den Klimawandel ernst zu nehmen und proaktiv zu handeln. In einer Zeit, in der die Effekte des Klimawandels immer greifbarer werden, liefert diese Forschung wertvolle Einsichten, die zur Gestaltung einer nachhaltigeren und gerechteren Zukunft beitragen können.

Juristisch muss man hieraus auch Rückschlüsse ziehen: Wenn Gesellschaft und Wirtschaft durch solche Entwicklungen bedroht sind, wird die Politik durch Strafgesetze stärkere Regulierung erreichen wollen. Wenn auch nicht sofort, ist schon jetzt absehbar, dass das Umweltstrafrecht auch dank der vorliegenden Analyse zeitnah von herausragender und noch stärkerer Bedeutung sein wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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