Cyberkriminalität als Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof?

Karim Khan, Ankläger am Internationalen Strafgerichtshof, hat einen Artikel veröffentlicht, der deutlich macht, dass „hinter den Kulissen“ schon lange daran gearbeitet wird (und es scheint einen wachsenden Konsens zu geben), dass „Cyberwar“ vor den Internationalen Strafgerichtshof gehört. Er weist darauf hin, dass sich die Werkzeuge, mit denen schwere internationale Verbrechen begangen werden, ständig weiterentwickeln – und verweist auf die Entwicklung von Kugeln und Bomben hin zu sozialen Medien, dem Internet und wahrscheinlich künstlicher Intelligenz.

Da Staaten und andere Akteure zunehmend auf Operationen im Cyberspace zurückgreifen, so Khan, kann dieses neue und sich rasch entwickelnde Instrument der Staatsführung und Kriegsführung missbraucht werden, um Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und sogar die Aggression eines Staates gegen einen anderen zu begehen oder zu erleichtern. Die internationale Strafgerichtsbarkeit muss sich diesen neuen Gegebenheiten anpassen.

Zwar sei keine Bestimmung des Römischen Statuts auf Cyberkriminalität ausgerichtet, doch könne ein solches Verhalten potenziell den Tatbestand vieler bereits definierter internationaler Kernverbrechen erfüllen. Insbesondere das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat bekräftigt, dass Cyber-Angriffe den Grundprinzipien der Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen und nur gegen militärische Ziele gerichtet sein dürfen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.