Aus für falsche Lockangebote: Mehr Preistransparenz bei Flugtickets

Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, dass Passagiere künftig über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben informiert werden müssen. Auf diese Weise will das EP für mehr Preistransparenz bei Flugtickets sorgen und missverständlichen Preisauskünften entgegentreten. Bislang werden Flugpreise vielfach ohne Angaben diverser Kostenfaktoren veröffentlicht. (Pressemitteilung des EU-Parlamentes)

Mit der heute verabschiedeten Verordnung “über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten” wird das “dritte Liberalisierungspaket” zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftverkehrs-Binnenmarktes aus dem Jahr 1992 zusammengefasst, vereinfacht und teilweise überarbeitet. Das Plenum hat heute mit großer Mehrheit den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates ohne Änderungen gebilligt, da dieser die Änderungen des EP aus seiner Ersten Lesung weitestgehend übernommen hat. Die Verordnung tritt dann unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen

Die neue Verordnung regelt u.a. die finanziellen Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, die regelmäßige Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen, Aussetzung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Preistransparenz und Nichtdiskriminierung sowie die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen.

Liegen eindeutige Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten vor oder werden Insolvenzverfahren gegen ein Luftfahrtunternehmen eröffnet, und stellt sich heraus, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt werden, kann die zuständige Genehmigungsbehörde die Betriebsgenehmigung aussetzen oder widerrufen.

Mehr Preistransparenz bei Flugtickets – Keine missverständlichen Preisauskünfte mehr

Der Praxis falscher Lockangebote und missverständlicher Preisauskünfte wird ein Ende gesetzt. Verhindert werden damit scheinbar billige Angebote, etwa im Internet, die sich im Nachhinein doch als deutlich teurer als angekündigt herausstellen.

“Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis (…) sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen”, heißt es im Verordnungstext.

Passagiere erhalten künftig neben dem Endpreis eine vollständige Aufschlüsselung des Flugpreises, der Steuern, der Flughafengebühren und der sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen. “Fakultative Zusatzkosten”, etwa das Mitnehmen eines zusätzlichen Gepäckstücks, werden auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt, die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden erfolgt auf „Opt-in“-Basis.

Einhaltung der Sozialvorschriften

Operationelle Basen, die außerhalb des Herkunftslandes liegen, haben in Bezug auf die Frage, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Besatzung anzuwenden sind, in der Vergangenheit Probleme hervorgerufen. Die Mitgliedstaaten müssen daher sicherstellen, dass die Sozialvorschriften der Gemeinschaft und die nationalen Sozialvorschriften im Bezug auf die Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens ordnungsgemäß angewendet werden, so die Verordnung.

Umweltschutzmaßnahmen

Im Fall von schwerwiegenden Umweltproblemen kann der zuständige Mitgliedstaat die Ausübung von Verkehrsrechten einschränken oder verweigern, insbesondere wenn andere Verkehrsträger Verkehrsdienste in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

Diese Maßnahme darf jedoch keine Diskriminierung beinhalten, den Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen nicht verzerren, nicht einschränkender sein, als es zur Lösung der Probleme “erforderlich “ist, und darf höchstens drei Jahre dauern.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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