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Altölverordnung: Pflicht zur Angabe einer Altölannahmestelle

Der §8 der Altölverordnung (AltölV) sieht vor, dass eine Altölannahmestelle, bei Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher, zu benennen ist oder selbst einzurichten ist. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist dabei durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle hinzuweisen. Dabei besteht die Verpflichtung, bis zu der Menge Altöl kostenlos anzunehmen, bis zu der neues Öl im Einzelfall verkauft wurde. Darüberhinaus muss die Annahmestelle sogar in der Lage sein, den Ölwechsel fachgerecht selbst durchzuführen. Der Händler hat aber die Wahl: Er kann auch auf eine andere Annahmestelle verweisen, sofern sie so nah zum Verkaufsort liegt, dass es für den Käufer zumutbar ist, dorthin zu fahren.

Achtung: Nach gängiger Rechtsprechung (OLG Hamburg, 5 W 59/10; OLG Bamberg, 3 U 113/11; handelt es sich bei der Hinweispflicht auf die Annahmestelle um eine Marktverhaltensregelung nach §4 Nr.11 UWG. Jeder Verstoß ist damit ein Wettbewerbsverstoß und kann zu Abmahnungen führen!

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.