Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Inzwischen mehren sich bei mir Abmahnungen wegen Verstössen gegen Belehrungspflichten im Bereich des Fernabsatzes. Es scheint so, dass viele tatsächlich eine gewisse Wartezeit abgewartet haben und nun zunehmend gegen Verstöße vorgehen. So liegt mir u.a. eine Abmahnung durch den “IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.” vor, in der veraltete Texte rund um das Widerrufsrecht bemängelt werden. Die Abmahnung sticht hervor, weil eben nicht nur abgemahnt wird, sondern es wird sehr ausführlich erklärt, wie der Verstoss sich zusammensetzt und es werden gar Gestaltungshinweise zur verbesserten Darstellung geboten. Bei letztlichen Gesamtkosten von ca. 230 Euro ist das eine Abmahnung, die – sofern berechtigt – ihr Geld auch mal wert ist.

Es ist darauf zu achten, die Reform des Verbraucherrechts 2014 zu berücksichtigen (dazu hier Artikel bei uns), wer noch auf veraltete Paragrafen verweist oder die alte Widerrufsbelehrung verwendet kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die abgemahnten Punkte hinsichtlich der AGB sind auch grundsätzlich ein Wettbewerbsverstoss.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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